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Einrichtung einer Einzelintegration in der Hortgruppe der Kita "Haus Kunterbunt"
Antrag,
zu beschließen,
die Hortgruppe der Kindertagesstätte "Haus Kunterbunt", Neue-Land-Str. 140, 30655 Hannover, mit 20 Plätzen in eine Hortgruppe mit einer Einzelintegration mit 19 Plätzen zum 01.08.2020 umzuwandeln.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
| Angaben pro Jahr |
| Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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| Zuwendungen und allg. Umlagen |
€18,400.00 |
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| | Personalaufwendungen |
€17,500.00 |
| Sach- und Dienstleistungen |
€1,600.00 |
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| Saldo ordentliches Ergebnis |
-€700.00 |
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Begründung des Antrages
Die Kita "Haus Kunterbunt" in Trägerschaft der LHH betreut in einer Krippengruppe (14 Plätze), in drei Kindergartengruppen ( je 20 Plätze, davon eine Gruppe mit einer Einzelintegration) und einer Hortgruppe (20 Plätze) insgesamt 94 Kinder.
Das Kind, welches jetzt durch eine Einzelintegrationsmaßnahme im Kindergarten gefördert wird, wird in diesem Jahr schulpflichtig. Um es weiterhin in einer vertrauten Umgebung betreuen und fördern zu können, soll die Hortgruppe in eine Hortgruppe mit Einzelintegration umgewandelt werden. Die Einzelintegration im Kindergarten wird voraussichtlich wegen hoher Nachfrage weitergeführt werden.
Die Eltern und das Kita-Team sprechen sich sehr für die Weiterbetreuung des Kindes in dieser Kindertagesstätte aus.
Neben anderen Rahmenbedingungen wie der Ausweitung der Beschäftigungszeit der dort bereits tätigen heilpädagogischen Fachkraft um wöchentlich 10 Stunden für die Einzelintegration im Hort ist für deren Dauer die Platzanzahl um einen Platz abzusenken.
Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis wird beim Nds. Kultusministerium -Landesjugendamt- beantragt.