Drucksache Nr. 0847/2014:
Erweiterung des Betreuungsangebotes des Vereins 'Die kleinen Gallier e.V.' um eine Krippen- und eine Kindergartengruppe am neuen Kitastandort Peiner Str. 30 in 30519 Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0847/2014
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Erweiterung des Betreuungsangebotes des Vereins 'Die kleinen Gallier e.V.' um eine Krippen- und eine Kindergartengruppe am neuen Kitastandort Peiner Str. 30 in 30519 Hannover

Antrag,

zu beschließen,
  • der Zusammenlegung und Erweiterung des Betreuungsangebotes des 'Die kleinen Gallier e.V.' im Neubau GALLIERHAUS, Peiner Str. 30, 30159 Hannover um eine zusätzliche Krippengruppe mit 15 Plätzen (1-3 Jahre) und eine Kindergartengruppe mit 25 Plätzen (3-6 Jahre) in Ganztagsbetreuung zuzustimmen und
  • für dieses Betreuungsangebot ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab dem 01.09.2014 die laufende Förderung entsprechend der Richtlinien über die Fördervoraussetzungen und Förderbeträge für Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten Vereinen und Kleinen Kindertagesstätten zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.001.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 5.000,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -5.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 500,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 125,00 €
Transferaufwendungen 196.800,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -197.425,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -197.425,00 €
Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.
Der einmalige investive Zuschuss in Höhe von max. 5.000,- € wird nachrangig zu den Landesmitteln (RAT) gewährt und steht in Abhängigkeit zu den Gesamtkosten der Maßnahme.

Begründung des Antrages

Der Verein ‘Die kleinen Gallier e.V.‘ betreibt eine Krippengruppe (Am Uhrturm 3) und eine Kindergartengruppe (Am Landewehrgraben 25), sowie eine schulergänzende Betreuungsmaßnahme in der GS-Suthwiesenstraße im Stadtteil Döhren mit bilingualem Hintergrund (Deutsch-Französisch). Ferner besteht eine Kooperation mit der GS-Suthwiesenstr. bezüglich einer entsprechenden Ausrichtung einer Grundschulklasse. Das Gesamtkonzept ermöglicht somit die bilinguale Betreuung für Kinder ab Beginn der Sprachentwicklung bis zum Ende des Grundschulalters.

Seit einiger Zeit ist der Trägerverein bestrebt, die Krippengruppe und die Kindergartengruppe unter einem Dach zusammenzuführen. Der Verein stellte seit geraumer Zeit einen steigenden Bedarf an seinem Betreuungsangebot fest, konnte diesem aber aus räumlichen Gründen nicht entsprechen. Nach erfolgreicher Suche eines geeigneten Grundstückes errichtet der Träger nunmehr eigenständig am oben genannten Standort einen Neubau und hat aufgrund dessen einen Antrag auf Zusammenführung und Ausweitung des Betreuungsangebotes um je eine Krippen- und Kindergartengruppe gestellt. Die neu entstehende Einrichtung wird den Namen 'Das Gallierhaus' tragen und insgesamt folgende Betreuungsstruktur anbieten:
  • 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen in 3/4-Betreuung
  • 1 Krippengruppe mit 15 Plätzen in Ganztagsbetreuung
  • 1 Kindergartengruppe mit 25 Plätzen in 3/4-Betreuung
  • 1 Kindergartengruppe mit 25 Plätzen in Ganztagsbetreuung

Beim Betreuungsangebot der kleinen Gallier handelt es sich um ein stadtweites Angebot aufgrund der bilingualen Konzeption, welches von den betreffenden Eltern gezielt ausgesucht wird. Die Struktur mit 2 Krippen- und 2 Kindergartengruppen bietet eine optimale Anschlussbetreuungssituation und lässt darüberhinaus auch die Aufnahme von externen Kindern im Kindergartenalter zu. Der Träger ist mit seinem ganzheitlichen Konzept bereits eine feste Institution im Stadtgebiet und ergänzt mit den zusätzlichen Gruppen sein Betreuungsangebot in sinnvoller Weise.

Durch das Angebot wird dem bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote nachgekommen. Zudem trägt es dazu bei, Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.

Die Raum- und Bauerfordernisse für die neu entstehende 4-gruppige Einrichtung wurden vom Träger mit dem Nds. Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - abgestimmt und die entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. Als Betriebsbeginn ist der 01.09.2014 vorgesehen.

Der LHH entstehen außer einem einmaligen Zuschuss für Einrichtungsmittel in Höhe von maximal 5.000,- € keine Investitionskosten. Es wurde bei der Nds. Landesschulbehörde ein Antrag auf eine Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) für 15 Plätze gestellt und die Bewilligung liegt bereits vor.
51.42 
Hannover / 28.04.2014