Drucksache Nr. 0844/2005:


Umstrukturierung der Tagespflege

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0844/2005
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Umstrukturierung der Tagespflege

Antrag,

zu beschließen, der Umstrukturierung der Tagespflege in der nachstehenden Form zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Bei der Umsetzung der Neukonzeption der Tagespflege werden den individuellen Tagesbetreuungsbedarfen von Mädchen und Jungen gleichermaßen Rechnung getragen. Damit werden die Gender - Aspekte im vollen Umfang berücksichtigt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben222.400,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben314.000,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt536.400,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-536.400,00 € 

Begründung des Antrages

Die Verwaltung hat mit DS 2669/2003 HK V, (Bogen Nr. 379/lfd. Nr. 59), vorgeschlagen, durch organisatorische Veränderungen in der Tagespflege im Rahmen einer Dezentralisierung und Aufgabenübernahme durch die Bezirkssozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes 4,5 Planstellen = 222.400 € Personalkosten und 314.000 € Sachkosten einzusparen.

Mit Änderungsantrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 20.1.2004 zur vorbenannten DS wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der geplanten Neuorganisation der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe der Tagespflege (SGB VIII § 23/ Tagesbetreuungsausbaugesetz / TAG) bis Sommer 2005 ein Konzept zu erarbeiten, das Qualität und Quantität des Angebotes im Fall einer Dezentralisierung weiterhin gewährleistet.

Mit dem am 27.10.04 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder / TAG wurde das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) in verschiedenen Punkten geändert.




Die Tagespflege soll stärker als qualifiziertes Förderungsangebot für die Kinderbetreuung genutzt werden. Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Die §§ 24,1 und 24,2 SGB VIII wurden dahingehend erweitert,

· dass Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung oder ergänzend auf Förderung in Kindertagespflege haben und
· für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vorzuhalten ist.

Neukonzeption der Tagespflege

Im Rahmen der nachstehend beschriebenen Neukonzeption wird das im Aufgabenbereich Tagespflege bestehende Stellenkontingent um 2 Stellen reduziert. In der Tagespflege verbleiben damit 2,5 Stellen, die innerhalb des Konsolidierungszeitraumes im Aufgabenspektrum des Kommunalen Sozialdienstes an anderer Stelle erwirtschaftet werden.

Sofern dieser Konzeption zugestimmt wird, werden die Sachkosten bis 2007 im Budget
3 51204 erbracht.

Auf Grundlage der oben benannten gesetzlichen Veränderungen hat die Verwaltung eine Neukonzeption der Tagespflege mit folgenden Eckpunkten entwickelt:

· Erhalt einer zentralen Stelle

Das seit 1997 praktizierte Konzept der Tagespflegebörse soll als zentrales Angebot mit 2,5 statt bisher mit 4,5 Stellen im Fachbereich Jugend und Familie fortgeführt werden, um das erforderliche Spezialwissen und die damit einhergehende Qualität und Quantität zu gewährleisten.
Die Aufgaben der Tagespflegebörse sollen sich zukünftig vor allem auf die Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen und Sorgeberechtigten, die Einleitung der Eignungsprüfung sowie die Initiierung von Qualifizierungskursen für Tagespflegepersonen konzentrieren.
Mit Einführung des zweiten Teiles des „Tagesbetreuungsausbaugesetzes“ (voraussichtlich zum 1.7.2005) wird sich die Bearbeitung der Anträge auf Hilfe in Tagespflege gem. § 23 SGB VIII aller Wahrscheinlichkeit nach sehr vereinfachen, was erhebliche Arbeitserleichterung bedeuten würde.

· Vernetzungsinstrumente der dezentralen Stellen, um bezirksübergreifende Tagespflege zu ermöglichen

§ 23 SGB VIII schreibt vor, dass bei der Tagespflegeperson die Frage der Eignung geklärt und kindgerechte Räumlichkeiten vorhanden sein müssen. Diese Aufgabe soll zukünftig in Kooperation mit der Bezirkssozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes durchgeführt werden.

· Synergieeffekte im Rahmen des Kontraktmanagements

Durch die vorbenannte Kooperation zwischen Tagespflegebörse und der Bezirkssozialarbeit des Kommunalen Sozialdienstes können die Ressourcen des Stadtteils im Rahmen des Projektes Umbau der Hilfen zur Erziehung (Kontraktmanagement) gut genutzt werden.

· Anbindungsmöglichkeiten an Kindertagesstätten

Es ist beabsichtigt, eine noch engere bereichsübergreifende Kooperation zwischen der Tagespflegebörse und der „Anlaufstelle für Betreuungsangebote für Kinder“ (INFO - Punkt) zu praktizieren, um Synergieeffekte im Sinne einer erhöhten Bürger- bzw. Kinderfreundlichkeit zu erreichen.

· Sicherstellung einer am Bedarf von Sorgeberechtigten orientierten Tagespflege

Die Verwaltung hat eine Elternbefragung zu den Betreuungswünschen und -bedarfen für Kinder bis 3 Jahren mit folgendem Ergebnis durchgeführt:

Der Gesamtbedarf an Betreuungsangeboten (einschließlich der Tagespflege) der 0-2-Jährigen entspricht insgesamt 20% der Kinder dieser Altersgruppe. Aus den Ergebnissen der durchgeführten Elternbefragung (DS-Nr. 2372/2004) ergibt sich ein stadtweiter Bedarf an Krippen- und Krabbelplätzen von 16% und für die Betreuung in Tagespflege von 4%.
Die vorhandene Platzzahl in der Tagespflege und bei der IG Tagesmütter (Stand: 31.12.04/01.01.05) betrug 697 Tagespflegeplätze zu einer Bedarfszahl der Elternbefragung von 536 Plätzen.

Diesen Nachfragebedarf gilt es für die nächsten Jahre zu sichern und ggf. auszubauen.

· Bedarfsentwicklung vor dem Hintergrund der Hartz-Gesetze

Eine durch die Hartz-Gesetze veränderte Bedarfslage ist derzeitig noch nicht erkennbar. Durch die benannte engere Kooperation zwischen der Tagespflegebörse des KSD mit dem Bereich Kindertagesstätten ergänzt durch eventuelle Abstimmungen mit der ARGE wird eine noch flexiblere Reaktion entsprechend der aktuellen Bedarfslage aus Sicht der Verwaltung möglich.

· Möglichkeiten der Einbeziehung der „Großelternbörse

Bei der Großelternbörse handelt es sich um ein niedrigschwelliges, für punktuelle Betreuungsbedarfe ausgerichtetes Angebot, das mit den qualitativen Anforderungen an eine Tagespflege nicht vergleichbar ist. In wenigen Einzelfällen gibt es Berührungspunkte, in deren Rahmen weiterhin mit der Großelternbörse kooperiert wird.


Das vorgelegte Konzept optimiert die Vermittlung von Kindern in Tagesbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflege in Hannover durch eine enge Kooperation aller am Vermittlungsprozess beteiligter Fachkräfte und Organisationen.

51.25
51.2 
Hannover / 20.04.2005