Drucksache Nr. 0843/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zum maschinenlesbaren Haushalt
in der Ratssitzung am 25.04.2013, TOP 3.7.1.

Inhalt der Drucksache:

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0843/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der PIRATEN-Fraktion zum maschinenlesbaren Haushalt
in der Ratssitzung am 25.04.2013, TOP 3.7.1.

Der Haushaltsplanentwurf und die Haushaltssatzung liegen derzeit in Papierform und als PDF vor. Eine tiefergreifende Beschäftigung mit diesen Daten würde erleichtert, wenn sie in sogenannten „offenen Formaten“ maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden könnten.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welcher Aufwand würde entstehen, um die Haushaltsdaten in ein maschinenlesbares Format (wie CSV oder XLS) zu exportieren?

2. Wem könnten welche Teile dieser Daten in welchem Detailgrad zugänglich gemacht werden?

3. Gibt es ähnliche Möglichkeiten auch für die Veränderungen der Haushaltsdaten während der Haushaltsberatungen durch Neufassungen und Ergänzungen?




Dr. Jürgen Junghänel
(Fraktionsvorsitzender)

Text der Antwort

Frage 1: Welcher Aufwand würde entstehen, um die Haushaltsdaten in ein maschinenlesbares Format (wie CSV oder XLS) zu exportieren?

Die Haushaltsdaten liegen in maschinenlesbarem Format als Datenbank vor. Um die im Haushaltsplan enthaltenen Berichte (z.b.Teilergebnishaushalt) auf dieser Datenbankbasis abbilden zu können, müssten entsprechende Programmierungen vorgenommen werden. Der Aufwand in den beteiligten Fachbereichen 18 und 20 kann ohne nähere Informationen über die erforderlichen Daten und den Detailierungsgrad nicht abgeschätzt werden. Es ist aber davon auszugehen, dass wegen des komplexen SAP Verfahrens und den damit verbundenen Modulen ein erheblicher Programmierungsaufwand entstehen würde.

Frage 2: Wem könnten welche Teile dieser Daten in welchem Detailgrad zugänglich
gemacht werden?

Die Haushaltsdaten zu 1. liegen in der "tiefsten" Detailstufe (auf Kontierungsebene) dem Fachbereich Finanzen vor. Bei der Zugänglichkeit der Daten ist neben den technischen Fragen auch die datenschutzrechtliche Problematik zu beachten. Da fachbereichsbezogenen Daten grds. nur innerhalb des Fachbereiches abrufbar sind, ist ein Zugriff „von außen“ auf diese Daten sehr problematisch.

Anfragen bestimmter Interessengruppen für Auswertungen, Aggregationen und Filterungen können vom Fachbereich 20 entsprechend des Detailgrades programmiert und zur Verfügung gestellt werden. Auch hier entsteht ein technischer Aufwand, der zeitlich so allgemein nicht eingegrenzt werden kann. Eine freie Zugänglichkeit auf Haushaltsdaten ist nicht möglich.

Frage 3: Gibt es ähnliche Möglichkeiten auch für die Veränderungen der Haushaltsdaten während der Haushaltsberatungen durch Neufassungen und Ergänzungen?

Grundsätzlich können die Daten aus dem Veränderungsdienst in einem maschinenlesbaren Format übertragen werden, jedoch ohne Formatierung (Rahmen und Zahlenformat). Angesichts des engen Zeitablaufes im politischen Verfahren ist dies als kritisch anzusehen.