Drucksache Nr. 0840/2005 S1:
Stellungnahme zum CDU-Antrag zur Entwicklung des Ihme-Zentrums

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0840/2005 (Originalvorlage)
 > 1. Stellungnahme zur Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1. Stellungnahme
0840/2005 S1
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Stellungnahme zum CDU-Antrag zur Entwicklung des Ihme-Zentrums

Mit der Drucksache 840/2005 hat die CDU-Fraktion beantragt:

"Um das Ihme-Zentrum wieder zu einem attraktiven Einkaufs- und Wohnungsstandort zu entwickeln, beauftragt der Rat der LHH die Verwaltung, folgende Schritte vorzunehmen:

1. Die Verwaltung legt den zuständigen Ratsgremien Vorschläge vor, aus denen deutlich wird, in welcher Art und Weise eine planerische und konzeptionelle Entwicklungsmaßnahme vorgenommen werden könnte, z.B. durch einen Architekten- oder städtebaulichen Wettbewerb. In diesen Vorschlägen ist auch darzulegen, welche voraussichtlichen Kosten für diese Planungsphase entstehen. Weiterhin ist zu klären, ob und wie sich der Eigentümer der Gewerbeflächen an dieser Entwicklungsmaßnahme beteiligt.
2. Die Verwaltung klärt, welche konkreten Absichten der augenblickliche Eigentümer der Gewerbeflächen tatsächlich bereit ist, umzusetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wohnungseigentümer in geeigneter Weise beteiligt werden; dies gilt auch für die noch vorhandenen Mieter von Büroflächen usw.
3. Gleichzeitig wird die Verwaltung beim Bund und dem Land Niedersachsen vorstellig und klärt, wie und zu welchem Zeitpunkt diese Entwicklungsmaßnahme begleitet und gefördert werden kann. Ebenso sind Hilfen der Europäischen Union zu prüfen.
4. Mit den früheren Eigentümern (Banken) ist zu klären, ob und wie diese bereit sind, ihrer Verantwortung für das Ihme-Zentrum nachzukommen.
5. Die Verwaltung unterrichtet die zuständigen Gremien, welche Sanierungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich sind, wie hoch die Kosten dafür voraussichtlich sind und welche Zeitschiene dabei zu berücksichtigen ist.
6. Bei allen Maßnahmen der Verwaltung ist der Schutz der Wohnungseigentümer und Mieter besonders zu berücksichtigen.
7. Diese Vorüberlegungen werden bis spätestens Ende August 2005 erarbeitet und den zuständigen Ratsgremien nach den Ratsferien im September 2005 vorgelegt."