Antrag Nr. 0834/2005:
Antrag von Frau Frauendorf und Herrn Dr. Gundlach zum Umgang mit Anträgen zur Betreuung von Schulkindern

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0834/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 08.06.2005: Schulausschuss: in die Fraktionen auf Wunsch der CDU
  • 29.06.2005: Schulausschuss: Über die einzelnen Punkte des Antrages wurde wie folgt getrennt abgestimmt: Punkt 1.: 9 Ja-Stimmen; 6 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen Punkt 2.: 9 Ja-Stimmen; 6 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen Punkt 3.: 4 Ja-Stimmen; 10 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Frau Frauendorf und Herr Dr. Gundlach, Mitglieder im Schulausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Antrag von Frau Frauendorf und Herrn Dr. Gundlach zum Umgang mit Anträgen zur Betreuung von Schulkindern

Antrag,

1. Der Schulausschuss wird von der Verwaltung informiert und beschließt alle zwischen Antragsteller und Verwaltung strittigen Anträge zur Einrichtung und Finanzierung von SBM's.
2. Anträge auf Einrichtung von neuen SBM's werden ermöglicht, bzw. im Schulausschuss abgestimmt.
3. Einrichtungen, die einen entsprechenden Antrag stellen und eine Betriebserlaubnis vom LJA erhalten, werden als Inno oder Hort gefördert, wenn eine Finanzierung möglich ist.

Begründung

Zu 1+3:
Im Fachbereich Jugend und Familie wurde ein gesamtstädtisches Konzept für die Verteilung und Betriebsform von außerschulischen Betreuungsplätzen in Hannover erarbeitet. Der Fachbereich schlägt dem FB Bibliothek und Schule vor, welche Einrichtungen in welcher Betriebsform im Rahmen der insgesamt für Hort, Inno und SBM's zur Verfügung stehenden Mittel finanziert werden sollen und entsprechend handelt die Verwaltung.
Für die Antragsteller ist es manchmal nicht ersichtlich, warum sie z.B. als SBM finanziert werden sollen, obwohl sie beantragt haben, eine Förderung entsprechend Inno oder Hort zu erhalten und eine Betriebserlaubnis für diese Einrichtung auch möglich wäre.
Beschlüsse im Rahmen der Einführung der Verlässlichen Grundschule haben ausdrücklich die Umwidmung der Gelder für entsprechende Einrichtungen vorgesehen.
SBM's sollten dort bestehen bleiben, wo der Erhalt von den Schulen gewünscht wird oder die Qualitätsmaßstäbe für Inno's oder Horte nicht ausreichen. Besteht hierüber ein Konsens, entscheidet die Verwaltung. Der Schulausschuss soll nur die Fälle beraten., in denen sich Verwaltung und Antragsteller nicht einig sind. Zur Zeit erhält der Schulausschuss nicht einmal Kenntnis über die strittigen Fälle.

Zu 2:
Die im Haushalt 2004 wieder eingestellten Mittel für SBM's reichten nach Aussage der Verwaltung aus, um alle beantragten SBM's weiterzufördern. Gleichzeitig hieß es, es würde keine neuen SBM's mehr geben. Um Klarheit zu erhalten, ob kein Bedarf mehr vorhanden ist und evtl. im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzeptes sinnvolle Bedarfe abzudecken, sollen Ablehnungen der Anträge dem Schulausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

R. Frauendorf Dr. Gundlach