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Wiederwahl des Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernenten
Antrag,
zu beschließen,
gemäß § 81 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)
a) von der Ausschreibung der Stelle des Finanz-, Rechts- und Ordnungsdezernenten abzusehen und
b) den bisherigen Stelleninhaber - Stadtkämmerer Stephan Weil, geboren am 15. Dezember 1958, für eine Amtszeit von 8 Jahren wiederzuwählen.
Begründung des Antrages
Die Amtszeit von Herrn Stadtkämmerer Weil läuft am 31. Januar 2005 ab.
Nach § 81 Abs. 3 NGO kann der Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister beschließen, von der grundsätzlich vorgeschriebenen Ausschreibung der Stelle abzusehen, wenn er die bisherige Stelleninhaberin oder den bisherigen Stelleninhaber wiederwählen will.
Die Amtszeit beträgt nach der derzeit gültigen Fassung der Niedersächsischen Gemeindeordnung 8 Jahre.
11.21/4
Hannover / 21.04.2004