Antrag Nr. 0831/2005:
Antrag des Ratsherrn Wruck zur Veranlassung einer kartellrechtlichen Überprüfung von Erdöl- und Erdgaspreisen durch die Energieunternehmen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0831/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Ratsherr Wruck

Inhalt der Drucksache:

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Antrag des Ratsherrn Wruck zur Veranlassung einer kartellrechtlichen Überprüfung von Erdöl- und Erdgaspreisen durch die Energieunternehmen

Antrag,

der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine kartellrechtliche Überprüfung der Verknüpfung (sprich Angleichung) von Erdöl- und Ergaspreisen bei den Energieunternehmen zu erreichen. Das Rechtsamt der Stadt soll dafür den am besten gangbaren Weg (über die Gerichte oder über das Kartellamt) aufzeigen.

Begründung

Seit Jahren ist die automatische Verknüpfung (d. i. Angleichung) der Verbraucherpreise für Erdöl und für Erdgas durch die Energieunternehmen ein Ärgernis. Sie führt dazu, dass die Energieunternehmen bei weitgehend konstanten Erzeugungspreisen für Erdöl durch die Angleichung an den Erdölpreis riesige Gewinne machen, die objektiv nicht berechtigt sind. Diese überhöhten Preise treffen die gewerblichen und die privaten Energieabnehmer gleichermaßen hart. Sie helfen kräftig mit, die Konjunktur nicht anspringen zu lassen.

Für den Herbst 2005 ist z.B. eine erneute Angleichung des Preises für Erdgas an den des Erdöls durch die hannoverschen Stadtwerke und durch die anderen Energiekonzerne vorgesehen. Leidtragende dieser Kartellabsprache (so muss man es wohl bezeichnen) sind die Bürger unseres Landes, in Hannover die Bürger unserer Stadt, die ohnehin unter ökonomischen und finanziellen Lasten stöhnen.

In diesem Jahr kann die Angleichung der Erdgas- an die Erdölpreise besonders verheerend wirken, da der Erdölpreis in den letzten Monaten von ca. 25 Dollar auf über 64 Dollar je Barrel angestiegen ist und manche Fachleute sogar einen Ölpreis von über 100 Dollar je Barrel noch in diesem Jahr für möglich halten.

Aus Verantwortung für ihre Bürger soll die Stadtverwaltung deshalb klären lassen, ob die Verknüpfung des Erdöl- und des Erdgaspreises, die wie eine kartellrechtlich unzulässige Preisabsprache wirkt, rechtmäßig ist.


Gerhard Wruck