Drucksache Nr. 0828/2004:
Bebauungsplan Nr. 1583, 2. Änderung, Seelhorster Garten - Nord
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0828/2004
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1583, 2. Änderung, Seelhorster Garten - Nord
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1583, 2. Änderung zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:

Mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1583 soll das Angebot an verkehrsgünstig gelegenen Einfamilienhäusern vergrößert und der Anteil an Geschosswohnungen verringert werden. Dadurch verbessern sich die Chancen auch für junge Familien, geeignete Grundstücke im Stadtgebiet zu finden.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Die finanziellen Auswirkungen werden durch Anpassung des bestehenden städtebaulichen Vertrages Seelhorster Garten geregelt. Zusätzliche Kosten für die Stadt entstehen durch die Änderung des Bebauungsplanes nicht.

Begründung des Antrages:

Die Seelhorster Garten GmbH & Co KG Projektentwicklung hat darum gebeten, den Bebauungsplan Nr. 1583 - Seelhorster Garten zu ändern. Anlass sind die Erfahrungen bei der Vermarktung der ersten beiden Bauabschnitte des Gesamtprojektes. Während der Verkauf der Grundstücke für freistehende Einfamilienhäuser zufriedenstellend verläuft, verläuft der Absatz der Eigentums - Geschosswohnungen trotz der bereits getätigten hohen Investitionen und der städtebaulichen Qualität der Erschließung und Grünausstattung unbefriedigend. Auch mittelfristig wird nicht mit einer stärkeren Nachfrage nach Geschosswohnungen gerechnet. Vor diesem Hintergrund soll das städtebauliche Konzept des Seelhorster Gartens nördlich der Bemeroder Straße überarbeitet werden. Das Konzept der südlich der Bemeroder Straße bereits realisierten Einfamilienhausbebauung soll zum großen Teil übernommen werden. Dies würde voraussichtlich eine Halbierung der Anzahl der geplanten Wohneinheiten bedeuten. Da die Erschließung angepasst werden müsste, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Der bestehende "Städtebauliche Vertrag Seelhorster Garten" müsste den veränderten Rahmenbedingungen des neuen städtebaulichen Konzeptes angepasst werden. Die Forderung auf Erstattung öffentlicher Folgekosten, insbesondere im Kita - und Schulbereich, würde sich reduzieren. Ebenso wäre der geforderte Anteil an preiswerten Wohneinheiten zu überprüfen.

Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wird die Verwaltung zusammen mit dem Entwicklungsträger die Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes vornehmen und den Entwurf für eine Änderung des Bebauungsplanes ausarbeiten. Die zum Aufstellungsbeschluss vorgenommene Plangebietsabgrenzung ist noch nicht endgültig. Sie ist dem Ergebnis der Überarbeitung des städtebaulichen Konzeptes anzupassen.
61.2 (alt) / 61.12 (neu)
Hannover / 20.04.2004