Drucksache Nr. 0827/2012:
Bebauungsplan Nr. 1732 - Nahversorgung Vinnhorst/BV Werder,
weiterer Fortgang des Bauleitplanverfahrens

Informationen:

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0827/2012 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
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0827/2012
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1732 - Nahversorgung Vinnhorst/BV Werder,
weiterer Fortgang des Bauleitplanverfahrens

Antrag,

  1. auf den Ausbau einer zusätzlichen Querung der Stadtbahngleise über die Schulenburger Landstraße für Fußgänger in Höhe der Einmündung Am Gehrlskamp zu verzichten,
  2. die Erschließung des künftigen Nahversorgers von der Mecklenheidestraße ausschließlich über die vorhandene Einmündung Kurländer Weg vorzusehen,
  3. die Stellplätze des Sportvereins BV Werder über den Parkplatz des Nahversorgers zu erschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Es sind keine Anhaltspunkte erkennbar, die auf unterschiedliche Auswirkungen für Frauen und Männer hinweisen.

Kostentabelle

Zur Finanzierung der Neuordnung der Flächen des BV Werder mit dem Bau des Vereinsheimes und dem Umbau der Einmündung des Kurländer Weges in die Mecklenheidestraße wurden in der mittelfristigen Finanzplanung sowie in den Verwaltungshaushalt 2012 Mittel eingestellt. Die bisher geplanten Haushaltsmittel sollen gegenfinanziert werden mit Städtebaufördermitteln und den Einnahmen aus dem Verkauf des städtischen Grundstückes, auf dem mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 1732 Baurechte geschaffen werden.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover ist seit 2008 bestrebt, die bestehende Nahversorgung an der Nahtstelle der beiden Stadtbezirke Nord und Herrenhausen/Stöcken zu verbessern. Mangels geeigneter verfügbarer Flächen hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Sportplatz-
flächen des BV Werder neu zu ordnen und durch den Neubau des Vereinsheimes im rückwärtigen Bereich der bisherigen Sportplatzfläche ein ca. 11.000m² großes Grundstück entlang der Mecklenheidestraße zu schaffen.
Dazu hat der Rat am 20.05.2010 einstimmig die Festlegung des entsprechenden Stadtumbaugebietes "Vinnhorst Mitte" beschlossen, um Fördermittel aus dem Programm "Stadtumbau West" für die im Abschnitt Kostentabelle dargestellte Finanzierung in Anspruch nehmen zu können (Drks.Nr. 0080/2010). Die Realisierung des Nahversorgungs- zentrums ist wesentliches Sanierungsziel. Das erforderliche Bauleitplanverfahren Nr. 1732 wurde mit dem Beschluss zur Aufstellung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch den Verwaltungsausschuss vom 16.12.2010 eingeleitet (Drks.Nr. 2069/2010 N1). Im Rahmen der Drucksachen- beratungen wurde von den beteiligten Stadtbezirksräten angeregt, die künftige verkehrliche Erschließung der Sportfläche ausschließlich über den künftigen Parkplatz des Nahversorgers abzuwickeln und eine zusätzliche Querungs- möglichkeit der Stadtbahngleise in Höhe des Gehrlskamp südlich des künftigen Nahver- sorgers anzuordnen. Der Verwaltungsausschuss schloss sich dem Vorschlag der Verwaltung an, die endgültige Entscheidung über diese Vorschläge zunächst zurück- zustellen und eine weitere Prüfung im laufenden Bebauungsplanverfahren abzuwarten. Die Ergebnisse liegen nunmehr vor. In diesem Zusammenhang ergibt sich allerdings auch eine Veränderung der Grundstückszufahrt des Nahversorgers (s.u.).

Eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des geplanten Nahversorgungs- zentrums ist der Kreuzungsumbau Mecklenheidestraße/Schulenburger Landstraße.
Beim Umbau dieses Knotens ist vorgesehen die Kurvenradien abzuflachen, so dass rechts und links abbiegende LKWs gleichzeitig fahren können. Dies führt zu einer wesentlichen Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Knotens. Gleichzeitig erhöht sich durch eine veränderte Anordnung der Fußgängeraufstellflächen im Kreuzungsbereich die Sicherheit der Fußgänger insbesondere für Schulkinder maßgeblich. Zum Umbau der Kreuzung wurden parallel zum laufenden Bebauungsplanverfahren zwei Varianten geprüft: Variante 1 mit großzügiger Aufstellfläche vor dem neuen Nahversorgungszentrum und Fußgänger- querung von Stadtbahngleisen und Straße in einem Zug und Variante 2 mit Verlegung der Stadtbahngleise und einer zusätzlichen Aufstellfläche zwischen den Stadtbahngleisen und der Fahrbahn. Beide Varianten wären eine Verbesserung der bestehenden Situation. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit insbesondere für Schulkinder ist Variante 1 mit der großen Aufstellfläche deutlich besser zu bewerten als Variante 2 mit der Aufstellfläche zwischen Stadtbahngleisen und Fahrbahn und wird deshalb von der Verwaltung weiterverfolgt. Der Umbau der Kreuzung soll aus GFVG-mitteln finanziert werden.

zu 1.

Eine fußläufige Querung der Schulenburger Landstraße auf Höhe der Straße Am Gehrls- kamp wäre nur möglich, wenn eine zusätzliche 2,5 m breite Aufstellfläche zwischen Gleisen und Fahrbahn geschaffen werden kann. Dazu müsste entweder die Schulenburger Landstraße umgebaut oder die Stadtbahngleise der in Seitenlage geführten Stadtbahn nach Westen verlegt werden. Ein Umbau der Schulenburger Landstraße mit entsprechender Reduzierung der Fahrbahnbreite scheidet aus, weil eine zusätzliche Lichtsignalquerung in Verbindung mit einer Reduzierung der Fahrbahnbreite bzw. der Fahrspuren in dieser geringen Entfernung zur Kreuzung Schulenburger Landstraße / Mecklenheidestraße zu größeren Rückstaulängen auf der Schulenburger Landstraße führen. Damit würde die ohnehin bestehende eingeschränkte Leistungsfähigkeit der Kreuzung bzgl. des Verkehrsflusses sich erheblich verschlechtern bzw. den eingangs dargestellten Verbesserungen entgegenwirken.

Die Verlegung der Stadtbahngleise in westliche Richtung hätte einen weitergehenden Umbau der v.g. Kreuzung mit dem Verlust der erhaltenswerten Baumreihe entlang der Schulenburger Landstraße zur Folge. Aber selbst wenn die Stadtbahngleise verlegt würden, wäre eine zusätzliche Aufstellfläche zwischen den Gleisen und der Fahrbahn hinsichtlich der Verkehrssicherheit für Schulkinder genauso problematisch wie am Knotenpunkt Schulenburger Landstraße / Mecklenheidestraße. Es käme noch hinzu, dass sich die Stadtbahn auf freier Strecke befindet. Ein Queren ohne Signal käme aus Sicherheitsgründen nicht in Frage. Aufgrund der örtlichen Nähe zum Knotenpunkt Mecklenheidestraße / Schulenburger Landstraße müsste die neue Fußgängerlichtsignalanlage in Abhängigkeit zur Vollsignalanlage am Knotenpunkt geschaltet werden. Hieraus resultieren längere Wartezeiten, die zu Lasten der Akzeptanz gehen und die Anzahl der Rotlichtverstöße steigern.  Allein aus diesen Sicherheitsaspekten soll auf eine zusätzliche Querung verzichtet werden.

zu 2.

In der bisherigen Planung war die Zufahrt des Nahversorgungszentrums direkt von der Mecklenheidestr. aus vorgesehen. Das hätte zur Folge gehabt, dass die Zufahrt zum Nahversorger und die Einmündung des Kurländer Weges direkt hintereinander lägen. Dies ist sowohl hinsichtlich der Verkehrssicherheit als auch hinsichtlich der Leistungs- fähigkeit als äußerst problematisch zu betrachten. Diese Konstellation würde zu einer großen Unübersichtlichkeit für die Verkehrsteilnehmer führen und die Verkehrssicherheit bei den Abbiegevorgängen insbesondere bei den Linksabbiegevorgängen erheblich beeinträchtigen. Hier sind vor allem Konflikte und Gefährdungen von Fußgängern und Radfahrern (hier zwischen Schulenburger Landstraße und Kurländer Weg im Zwei- richtungsverkehr) zu befürchten. Um die Leistungsfähigkeit der Mecklenheidestraße mit der Einmündung Kurländer Weg und die Zufahrt zu dem geplanten Nahversorger nicht zu beeinträchtigen, werden diese Verkehrsbeziehungen zusammengefasst. Dazu soll die Einmündung des Kurländer Wegs bis zur Zufahrt zum Nahversorgungszentrum so aufgeweitet und umgebaut werden, dass ausreichend breite Fahrspuren (3m) und eine eigenständige Linksabbiegespur eingerichtet werden können. Die Hauptfahrbeziehung in den Kurländer Weg wird zukünftig durch entsprechende Gestaltung und Ausbildung der Einmündung auf das Grundstück des Nahversorgungszentrums führen. Die Linksabbieger von der Mecklenheidestraße und die übrigen Fahrbeziehungen lassen sich hiermit übersichtlich und störungsfrei abwickeln; außerdem wird eine höhere Verkehrssicherheit und bessere Leistungsfähigkeit erzielt.

Hinsichtlich der zu erwartenden Lärmbelastung durch den Nahversorger und seine Zu- und Abfahrtsverkehre wurde eine Plausibilitätsabschätzung durchgeführt. Danach ist bei einer Erschließung über den Kurländer Weg und einer Lärmschutzwand entlang des Kurländer Weges auf dem Grundstück des Nahversorgers mit einer Öffnung für die Zu- und Abfahrt die Einhaltung der Grenzwerte der DIN 18005 / TA Lärm im angrenzenden WA und WR zu erwarten. Der Investor und spätere Bauherr muss die Zulässigkeit des Vorhabens im Rahmen eines Lärmgutachtens nachweisen. Damit kann der Lärmschutz für die Wohnhäuser und Anwohner im Kurländer Weg ausreichend gewährleistet werden.

zu 3.

Die Erschließung der Stellplätze des Sportvereins BV Werder wird über das Grundstück des Nahversorgungszentrums erfolgen. Die von der Verwaltung ursprünglich vorgesehene alternative Erschließung der Stellplatzanlage der Sportplatzfläche über den Kurländer Weg wird nicht weiter verfolgt. Damit wird den Anträgen der beiden Stadtbezirksräte Nord und Herrenhausen-Stöcken und den Wünschen der Anwohner Rechnung getragen.



Zur Sicherstellung der städtebaulichen Qualitäten für diesen Nahversorgungsstandort soll das Bauleitplanverfahren als Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem § 12 BauGB durch einen Investor fortgeführt werden. Für die erfolgreiche Durchführung der unmittelbar bevorstehenden Grundstücksausschreibung müssen die städtebaulichen Eckdaten eindeutig definiert sein. Entsprechend der o.g. Antragspunkte sollen daher die städtebaulichen Rahmenbedingungen insbesondere zu der Erschließung des Nahversorgers und des Sportplatzes festgelegt werden. Sowie nach erfolgreicher Grundstücksausschreibung ein Investor feststeht, können die erforderlichen Arbeitsschritte zum Sportplatzumbau innerhalb der Verwaltung beginnen.





61.11 
Hannover / 10.04.2012