Informationsdrucksache Nr. 0820/2018:

Frauenschwimmzeiten in den städtischen Hallenbädern

Informationen:

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0820/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Sportausschuss
In den Gleichstellungsausschuss
In den Ausschuss für Integration, Europa und Internationale Kooperation (Internationaler Ausschuss)
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
 
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0820/2018
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Frauenschwimmzeiten in den städtischen Hallenbädern

Seit dem 01.02.2005 bietet die Landeshauptstadt Hannover eine Schwimmzeit für Frauen an. Das Angebot, welches zunächst nur im Vahrenwalder Bad eingeführt wurde, erfreute sich von Anfang an großer Beliebtheit. Noch im Herbst 2005 wurde das Angebot der Frauenbadetage auf das Stöckener Bad ausgeweitet.

Die Frauenschwimmzeiten werden inzwischen freitags im Vahrenwalder Bad (17 bis 21 Uhr) und samstags im Stöckener Bad (14 bis 17 Uhr) angeboten. Insbesondere im Vahrenwalder Bad stieg die Zahl der Badegäste kontinuierlich an. Im Jahr 2017 nahmen regelmäßig ca. 400 bis 500 Gäste das Angebot im Vahrenwalder Bad wahr und hielten sich zeitgleich im Bad auf. Die Verwaltung setzt deshalb mehr Personal als zu anderen Schwimmzeiten ein. Zum einen zeigt dies, dass sich die Frauenschwimmzeiten etabliert haben und fester Bestandteil der Angebote in den kommunalen Bädern sind, zum anderen steigen damit auch die Herausforderungen an das Personal. Die Verwaltung wird daher Maßnahmen zum Wohl und Schutz der Gäste, aber auch zur Verbesserung der Arbeitssituation für die Mitarbeiterinnen vor Ort, umsetzen. Diese werden in der vorgelegten Drucksache beschrieben. Ferner wird folgend die Zielsetzung des Angebotes beschrieben und präzisiert.

Eine stadtverwaltungsinterne und interdisziplinäre Arbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern des Bereiches Migration und Integration und der Antidiskriminierungsstelle des Fachbereiches Soziales, des Referats für Frauen und Gleichstellung, des Familienmanagements, des Fachbereiches Sport und Bäder einschließlich dem örtlichen Personalrat des Fachbereiches Sport und Bäder und dem Gesamtpersonalrat zusammensetzt, wurde dafür eingesetzt.

Einvernehmlich wurde eingangs festgelegt, dass auch vor dem Hintergrund der Diskussionen im Prozess der städtischen Sportentwicklungsplanung die "Frauenbadetage" in "Frauenschwimmzeiten" umbenannt werden. Dadurch werden der Charakter und die Intention des Angebotes als sportliches Teilhabeangebot für Frauen deutlicher.

1. Zielsetzung



Das Ziel der Frauenschwimmzeiten ist es, Frauen jedweden Alters, jedweder Herkunft oder Religionszugehörigkeit zu ermöglichen, in einem geschützten Raum zu bestimmten Zeiten die kommunalen Bäder nutzen zu können. Als Badbetreiberin fühlt sich die Landeshauptstadt Hannover grundsätzlich für das Wohlbefinden ihrer Badegäste verantwortlich und ist bestrebt, ihre Angebotspalette auf unterschiedliche Zielgruppen auszurichten. Dies gilt im Besonderen innerhalb dieses geschützten Schwimmangebotes.
Die Schaffung und die hohe Nachfrage von Angeboten für Frauen im Bereich Sport (u.a. Frauensauna, Frauenbadezeiten) zeigt, dass spezifische Bedarfe und Motive von Frauen existieren.

Der wohl zentralste Grund ergibt sich aus dem besonderen Schutz vor Blicken bzw. Belästigungen, die Frauen möglicherweise bei geschlechtsneutralen Angeboten fürchten. Des Weiteren könnten Frauen befürchten, einem vermeintlichen gesellschaftlichen weiblichen Ideal nicht zu entsprechen. Ebenso könnten sich Frauen mit körperlichen Versehrtheiten bei einem spezifischen Frauenangebot wohler fühlen. Nicht zuletzt können Schamgefühle gegenüber dem anderen Geschlecht ein Motiv für die Nicht-Teilnahme an regulären Badezeiten sein. Sport und Bewegung nicht als körperbetonten normierenden Lifestyle zu erleben, sondern mit Freude die eigenen Fähigkeiten und Grenzen zu entdecken, ist ein Ziel frauenspezifischer Sportangebote, zu denen auch die Frauenschwimmzeiten gehören. Weiterhin können religiöse, kulturelle oder generationale Gründe für eine Teilnahme an Frauenschwimmzeiten sprechen.

Bei dem genannten Angebot für Frauen handelt es sich um eine positive Maßnahme zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich bestehender struktureller Nachteile aufgrund der Dimension Geschlecht. Ziel von fördernden Maßnahmen dieser Art ist die Herstellung von Chancengerechtigkeit durch eine vorübergehende „Bevorzugung“, sodass zukünftig alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen in allen Lebensbereichen repräsentiert sein können. Dass dadurch - ebenfalls vorübergehend - eine in dem jeweiligen Lebensbereich privilegierte Personengruppe keinen Zugang hat, kann als verhältnismäßig angesehen werden. Hinsichtlich des Umstands, dass Frauen Sportangebote weniger nutzen als Männer.

Zusammenfassend lässt sich schlussfolgern, dass geschlechtsspezifische Angebote vielen Frauen überhaupt erst den Zugang zu den Sportangeboten der Landeshauptstadt Hannover ermöglichen. Damit wird gesellschaftliche Teilhabe an Freizeitangeboten und Angeboten der Gesundheitsprävention überhaupt erst ermöglicht.

2. Sachstand und künftige Maßnahmen/Veränderungen

Die Landeshauptstadt Hannover setzt auf ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander und erwartet dies ebenfalls von den Gästen der kommunalen Bäder. Die Einhaltung der Bade- und Hausordnung ist dabei unerlässlich. Dies dient dem verträglichen Miteinander von Besucherinnen und Schwimmbadpersonal und gleichzeitig dem Schutz der Badmitarbeiterinnen sowie der Vermeidung von Gefahren für Leib und Leben. Um dies nachhaltig zu fördern, wird das Angebot der Frauenschwimmzeiten wie folgt organisatorisch verändert und gestützt:

a) Im Vahrenwalder Bad nutzten im Jahr 2017 zeitweise 400 bis 500 Gäste während der Frauenschwimmzeiten gleichzeitig das Bad. Eine Höchstgrenze für KundInnen in Schwimmbädern ist nicht festgelegt. Im Vahrenwalder Bad befinden sich im Umkleidebereich rd. 280 Schränke, in denen die Badegäste ihre Kleidung und persönliche Sachen einschließen können. Aus Verkehrssicherungsgründen wird die maximal zulässige Besucherinnenzahl auf die Zahl der Schränke begrenzt. Um die Situation zu entzerren, wird zunächst bis zu 200 Gästen der Eintritt gewährt; eine Erhöhung auf 280 Personen ist vorgesehen. Dass die Gästezahl eingehalten wird, ist durch die Zählung mit dem neuen Kassensystem möglich. Außerdem prüft derzeit die Verwaltung, ob und in welcher Form eine Anzeigetafel im Eingangsbereich des Vahrenwalder Bades realisierbar ist. Diese soll die zulässige Gästeanzahl und aktuelle Gästezahl anzeigen, um evtl. noch Wartende zu informieren.

b) Die Verwaltung ist außerdem bestrebt den Personalschlüssel zu erhöhen, um die Mitarbeiterinnen vor Ort zu entlasten.
Allgemein ist es schwierig, den Betrieb der beiden Bäder während der Frauenschwimmzeiten nur mit weiblichem Personal aus dem städtischen Personalstamm zu gewährleisten. Auch deshalb hat die Verwaltung schon vor geraumer Zeit begonnen, ihre Aktivitäten zur Fachkräftegewinnung zu intensivieren. Es wurden u.a. Gespräche mit der Arbeitsagentur über mögliche Maßnahmen zur Qualifizierung bzw. Gewinnung von (weiblichen) Fachkräften aufgenommen. Diese Maßnahmen sind jedoch auf einen längeren Zeitraum ausgerichtet und greifen deshalb nicht kurzfristig. Insgesamt gestaltet sich die Gewinnung von insbesondere weiblichen Fachkräften als äußerst schwierig.

Für einen befristeten Zeitraum konnten einige geeignete Rettungsschwimmerinnen für die Aufsicht während der Frauenschwimmzeiten eingestellt werden. Es wird weiterhin versucht, über Vereine und die universitären Einrichtungen zusätzliche weibliche Kräfte zu gewinnen.

c) Die Schließzeit des Vahrenwalder Bades zu den Frauenschwimmzeiten wird von bisher 21 Uhr auf 20:30 Uhr vorgezogen, um den Badegästen bis zur Schließung ausreichend Zeit zum Verlassen des Bades einzuräumen und um gleichzeitig den Mitarbeiterinnen die Möglichkeit zu geben, das Bad für die Öffnung am Folgetag vorzubereiten.

d) Um das Badpersonal und die Badegäste, die zum Teil vielfältige Nationalitäten besitzen, in ihrer Kommunikation zu unterstützen, werden Brückenbauerinnen des Integrationsmanagements bzw. Rucksackmütter eingesetzt. Sie sollen möglichst Kenntnisse im Rettungsschwimmen haben.

e) Die aktuelle Badeordnung der kommunalen Bäder wird zur besseren Verständlichkeit und KundInnenfreundlichkeit überarbeitet und es wird wie bisher eine mehrsprachige Kommunikation der Regeln erfolgen.
Außerdem werden, beginnend mit dem Vahrenwalder Bad, perspektivisch in allen kommunalen Bädern Piktogramme vorzufinden sein.

f) Die Badeordnung wird in einem für jede Besucherin nachvollziehbaren Verfahren durchgesetzt - beginnend mit einer einfachen mündlichen Erklärung, über eine Verwarnung bis hin zur Erteilung des Hausverbotes sowie dessen Durchsetzung.

g) Die Verwaltung wird weitere Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für das Badpersonal durchführen. Das eingesetzte Sicherheitspersonal, welches über interkulturelle Kompetenzen verfügen soll, wird über angemessene Verhaltensweisen informiert und angewiesen.

h) Aufgrund der geringen Nachfrage wird der Aquajoggingkurs im Vahrenwalder Bad zunächst nicht mehr angeboten. Ob künftig wieder Kurse stattfinden werden, wird im Rahmen der unten genannten Evaluation ermittelt.

Ergänzend ist zu erwähnen, dass - wie bereits in der Vergangenheit - ausschließlich weibliches Personal im Hallen-, Umkleide- und Saunabereich eingesetzt wird. Lediglich im Kassenbereich ist weiterhin der Einsatz männlichen Personals möglich. Dies gilt auch für den Sicherheitsdienst.
Des Weiteren wird der Sichtschutz im Fensterbereich wie bisher eingesetzt und wie üblich zu den Frauenschwimmzeiten installiert.

3. Evaluation

Die neu getroffenen Regelungen für die Frauenschwimmzeiten werden nach den diesjährigen Schließzeiten in den beiden Bädern eingeführt und sollen nach einem Zeitraum von drei Monaten überprüft werden. Die Verwaltung wird nach einem Jahr eine Evaluation der getroffenen Veränderungen mittels Befragung durchführen. Dazu wird ein Leitfaden zur Befragung entwickelt und ausgewertet.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Frauenschwimmzeiten richtet sich ausschließlich an weibliche Badegäste mit ihren Kindern (bei Jungen bis 3 Jahren). Dieses geschlechtsspezifische Angebot soll Frauen die gesellschaftliche Teilhabe an Sport- und Freizeitangeboten der Landeshauptstadt Hannover ermöglichen und den Zugang zu Angeboten der Gesundheitsprävention vereinfachen. Es handelt sich um eine positive Maßnahme zur Verhinderung bzw. zum Ausgleich bestehender struktureller Nachteile aufgrund der Dimension Geschlecht.

Kostentabelle


Es werden Kosten für das zusätzliche Personal, die Information der Badegäste und die genannten Schulungen anfallen. Außerdem könnten Kosten für die Installation einer Anzeigetafel im Vahrenwalder Bad entstehen. Eine genaue Bezifferung der Kosten sowie eine Abschätzung der Auswirkungen auf die Einnahmesituation, ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich.

Dez. III 
Hannover / 06.04.2018