Drucksache Nr. 0816/2016:
Flexibilisierung der Abholzeiten an hannoverschen Ganztagsgrundschulen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Jugendhilfeausschuss (zur Kenntnis)
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0816/2016
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Flexibilisierung der Abholzeiten an hannoverschen Ganztagsgrundschulen

Antrag,

zu beschließen, den Ganztagsgrundschulen die Einführung einer weiteren, erlasskonformen Abholzeit ab dem Schuljahr 2016/2017 zu ermöglichen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mädchen und Jungen können das Angebot einer Ganztagsschule gleichermaßen nutzen.
Für Erziehungsberechtigte kann es eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
Berufstätigkeit bedeuten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Mit der Beschuss-Drucksache 2177/2009 wurde im Rahmenkonzept zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen ein zeitlicher Rahmen von 13:00 bis 16:00 Uhr definiert, der grundsätzlich für die Kernangebotszeit aller offenen hannoverschen Ganztagsgrundschulen, die durch die Landeshauptstadt finanziert und in ihrer qualitativen Entwicklung begleitet werden, konzeptionell bindend ist. Diese Angebotszeiten werden in der Schulzeit durch das Angebot eines Frühdienstes, von 07:00 bis 08:00 Uhr und eines Spätdienstes, von 16:00 bis 17:00 Uhr ergänzt.

Dieser verbindlich festgelegte Zeitrahmen wird im Grunde sowohl von den Leitungen der Ganztagsgrundschulen, als auch von deren Kooperationspartner als praktikabel und sinnvoll angesehen. Dennoch wurde immer wieder, und insbesondere von Seiten der Eltern, nach einer Flexibilisierung der Abholzeiten gefragt. Der Runderlass des niedersächsischen Kultusministeriums „Die Arbeit in der Ganztagsschule“ vom 01.08.2014 sieht vor, dass sich die verbindliche Teilnahme am Angebot der Ganztagsgrundschule auf die Zeit bis 15:30 Uhr erstreckt.



Vor diesem Hintergrund soll es den Grundschulen freigestellt werden, ob neben der Abholzeit ab 16:00 Uhr eine weitere Abholzeit in einem Zeitfenster von 15:15 bis 15:30 Uhr eingerichtet werden soll. Der Ganztag endet dann entweder um 15:30 Uhr oder später, jedoch nicht später als 17:00 Uhr.

Die Entscheidung über eine weitere Abholzeit trifft der Schulvorstand unter Beteiligung der Eltern und des Kooperationspartners.

Sofern konzeptionelle Änderungen mit der Einführung einer weiteren Abholzeit einhergehen, ist der Schulträger entsprechend zu beteiligen.

42.12 
Hannover / 13.04.2016