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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt137. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Vahrenwald, Hainholz, Burg, Leinhausen, Herrenhausen, Nordstadt /
Hauptverkehrsstraßennetz, "Niedersachsenring"
Feststellungsbeschluss
Antrag,
- die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung gemäß Anlage 3 zu beschließen (Feststellungsbeschluss),
- der nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB erforderlichen zusammenfassenden Erklärung gemäß Anlage 4 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages:
Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 0264 / 2004 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Nr. 0067 / 2005 - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Mit der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Aufhebung der früheren Planung "Niedersachsenring" für den noch als Hauptverkehrsstraße dargestellten westlichen Abschnitt zwischen der Vahrenwalder Straße und dem Westschnellweg abgeschlossen werden.
Der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 17.02.2005 beschlossene Entwurf der o.a. Änderung sowie dessen Begründung haben in der Zeit vom 03.03.2005 bis 04.04.2005 öffentlich ausgelegen. Es lagen keine wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen, die gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (n.F.) ebenfalls auszulegen gewesen wären, vor.
Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs und seiner Begründung sind Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern nicht eingegangen.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden diejenigen Behörden und sonstigen Stellen, die öffentliche Belange zu vertreten haben, mit Schreiben vom 18.02.2005 an dem Änderungsverfahren beteiligt. Gleichzeitig wurden sie gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung unterrichtet. In der Anlage 2 zu dieser Drucksache sind die eingegangenen Stellungnahmen aufgeführt. Bedenken oder Anregungen zu den Planungszielen bzw. abwägungserhebliche Hinweise liegen nicht vor.
Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB ist dem Flächennutzungsplan eine zusammenfassende Erklärung beizufügen. Mit ihr soll dargelegt werden, in welcher Art und Weise die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Verfahren berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen die Planinhalte nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden Alternativen gewählt wurden. Die zusammenfassende Erklärung zur 137. Änderung des Flächennutzungsplanes ist als Anlage 4 dieser Drucksache beigefügt.
Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege
Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt.
Der beantragte Beschluss ist erforderlich, um das 137. Änderungsverfahren abschließen zu können.
Übersicht über die Anlagen zu dieser Drucksache:
Anlage 1: Naturschutzfachliche Stellungnahme
Anlage 2: Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden in den Verfahren nach § 4 Abs. 2
und § 3 Abs. 2 BauGB
Anlage 3: Begründung und Zeichnerische Darstellung zur 137. Änderung des Flächennutzungsplanes
Anlage 4: zusammenfassende Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB
61.15
Hannover / 15.04.2005