Drucksache Nr. 0809/2005:
Bebauungsplan Nr. 1617 - Waldwirtschaft Bischofshol
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Eilenriedebeirat

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
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0809/2005
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1617 - Waldwirtschaft Bischofshol
Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1617 mit Begründung zuzustimmen und
  2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das beabsichtigte Vorhaben ist unter Gendergesichtspunkten neutral. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird ein bei der Bevölkerung beliebtes und an einer Hauptradwegeverbindung liegendes Ausflugslokal planungsrechtlich gesichert.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Im Jahre 1999 wurde mit dem Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie mit einem Aufstellungsbeschluss das Bebauungsplanverfahren begonnen. Das Verfahren hat das Ziel, die städtebauliche Situation um die hier seit langem aufgrund eines historischen Schankrechtes etablierte Waldwirtschaft Bischofshol nach dem Bau der Stadtbahnlinie D einschließlich der neuen Brücke über den Messeschnellweg (B6) zu ordnen. Die Neuordnung soll auch eine Erweiterung des bestehenden Hotels umfassen. Die Erweiterung des Hotelbereiches ist erforderlich, um den Standort des Ausflugslokals langfristig zu sichern. Im Hinblick auf die EXPO wurde Anfang 2000 auf der Grundlage des
§ 33 Abs. 2 BauGB (in der Fassung vor dem 20.07.2004) eine Baugenehmigung erteilt. Die Erweiterung des Hotels wurde bis zum Beginn der EXPO vorgenommen. Das Bebauungsplanverfahren kann erst jetzt weitergeführt werden, da es bis heute immer wieder zugunsten der Bearbeitung anderer Bebauungspläne verschoben werden musste.

Am 15.07.1999 hat der Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1617 beschlossen, um die Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Hotelerweiterung während der Planaufstellung gemäß § 33 Abs. 2 BauGB zu schaffen.

Mit der am 21.07.1999 erfolgten Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.07.1999 ist das Bebauungsplanverfahren förmlich eingeleitet worden. Gemäß der Übergangsregelung des § 233 Abs.1 i. V. mit § 244 Abs. 1 BauGB in der seit dem 20.07.2004 geltenden Fassung wird das Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes in der bisher geltenden Fassung zu Ende geführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger fand auf Beschluss des Stadtbezirksrates Wülfel-Döhren vom 04.03.1999 in der Zeit vom 18.03.1999 bis zum 19.04.1999 statt. Kurz nach dieser Zeit hat der Freundeskreis "Knusperhäuschen Bischofshol" aufgrund einer Zeitungsveröffentlichung eine Unterschriftenaktion mit dem Ziel initiiert, das auf eine lange Tradition zurückblickende Knusperhäuschen zu erhalten. Mit ihrer Unterschrift haben sich ca. 450 Personen für eine Prüfung ausgesprochen, ob die Hotelerweiterung nicht auch ohne Abriss des Kioskes genehmigt werden könne.

Stellungnahme der Verwaltung:


Mit dem ursprünglich geplanten Abriss sollten vor allem erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch die Erweiterung des Hotels ausgeglichen werden. Die seitens der Einwanderheber gewünschte Überprüfung hat ergeben, dass die Beeinträchtigung auch durch den Abriss eines Trafogebäudes einschließlich seiner Nebeneinrichtungen auf einem Grundstück in der Seelhorst am Dreibirkenweg ausgeglichen werden kann (siehe hierzu den Abschnitt 3.2 der Begründung). Diese Maßnahme ist inzwischen auf Kosten des Hoteleigentümers durchgeführt worden, so dass der Kiosk erhalten werden kann. Eine Einbeziehung dieser Fläche in den Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist daher nicht mehr erforderlich.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren fortführen zu können.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.
61.2 alt / 61.12 neu
Hannover / 15.04.2005