Drucksache Nr. 0804/2014:
Umbau der Straßen Am Pferdeturm und Scheidestraße zwischen Pferdeturmkreuzung und Berckhusenstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
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In den Verwaltungsausschuss
 
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0804/2014
1
 

Umbau der Straßen Am Pferdeturm und Scheidestraße zwischen Pferdeturmkreuzung und Berckhusenstraße

Antrag,

dem Umbau der Straßen Am Pferdeturm und Scheidestraße zwischen Pferdeturmkreuzung und Berckhusenstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten in Höhe von 2.200.000 €, dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.

· Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr. 1 + 4 i.V. mit § 10 Abs. 1 + 4 der Hauptsatzung
· Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKomVG


Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt

Investitionsmaßnahme 54101.030

Bezeichnung Gemeindestraße / Scheidestraße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2014/2015 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzierungshaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2014 zu Lasten 2015.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme 54101.030
Gemeindestraßen / Scheidestraße
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 1.150.000,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 230.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 2.200.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -820.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 34.500,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 55.000,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 20.500,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -41.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -41.000,00 €

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 54101.030 in Höhe von 2.200.000 €.

In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 168.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitions- maßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung Hannover abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Hannover Berücksichtigung.

Bei der Maßnahme ist die Straßenausbaubeitragssatzung für den Abschnitt zwischen Einmündung Kirchröder Straße und Dohmeyers Weg anzuwenden. Für den anderen Abschnitt zwischen der Pferdeturmkreuzung und Einmündung Kirchröder Straße ist keine ausreichende Abschnittslänge gemäß NKAG vorhanden, so dass eine Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung für diesen Bereich nicht möglich ist.

Für die Baumaßnahme sind der Landeshauptstadt Hannover Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG, ehemals GVFG) in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

Begründung des Antrages

1. Ausgangslage
Die beiden Straßen Am Pferdeturm und Scheidestraße waren bereits in den 90er Jahren des vorherigen Jahrhunderts für einen Umbau vorgesehen. Aufgrund der EXPO 2000 wurden diese Maßnahmen aber zurückgestellt.

In der Zwischenzeit hat sich der vorhandene Zustand weiter verschlechtert, so dass ein Umbau längst überfällig ist.


Der Straßenzustand ist oberflächlich nicht mehr intakt, ebenso ist eine ausreichende Tragfähigkeit der vorhandenen Straßenkonstruktion nicht mehr gewährleistet. Eine komplette grundhafte Sanierung ist daher notwendig.

Das Parken findet derzeit ohne Abgrenzung und Ordnung direkt am Fahrbahnrand statt. Behindertengerechte Stellplätze sind daher nicht vorhanden.

Die Nebenanlagen sind verhältnismäßig breit, allerdings ist dabei der vorhandene Radweg mit durchschnittlich 1,00 m Breite viel zu schmal. Straßenbäume am Fahrbahnrand sind in den zu betrachtenden Straßenabschnitten kaum vorhanden.

In den untergeordneten Straßen ist die Breite in den Einmündungsbereichen deutlich überdimensioniert. Dies betrifft insbesondere den Einmündungsbereich Breithauptstraße und Kleestraße. Zerstörte oder abgängige Bordeinfassungen und Gossenanlagen runden den schlechten städtebaulichen Gesamteindruck des Querschnitts ab.


2. Beschreibung des Vorhabens

Im Rahmen der Neugestaltung der beiden Straßen Am Pferdeturm und Scheidestraße sollen die angrenzenden Geschäfte von dem Ausbau profitieren. Hierfür werden die Seitenräume deutlich verbreitert. Dies verbessert die Situation für die vorhandene Außenbewirtschaftung und unterstützt mögliche Neuansiedlungen.

Der beidseitige Radweg verläuft überwiegend im Seitenraum und erhält eine Breite von
1,60 m, dies entspricht den gültigen Richtlinien des Einrichtungsverkehrs. Lediglich im Abschnitt zwischen der Petrikirche und der Einmündung Kirchröder Straße erfolgt die Radwegführung mit einem Schutzstreifen von 2,00 m Breite wie auch bislang auf der Fahrbahn. Ziel dieser Lösung ist, die beiden unterschiedlichen Fahrrichtungen im Einmündungsbereich Kirchröder Straße einfacher und sicherer zu bewältigen und die beiden vorhandenen Bäume im Hochbeet vor der Einmündung Dörriesplatz zu erhalten.

Das Parken im Abschnitt der östlichen Scheidestraße zwischen Einmündung Kirchröder Straße und der Berckhusenstraße wird erstmals im Seitenraum durch 2,00 m breite Längsparkstreifen neu geordnet. Zwei Parkstände mit einer Breite von 3,50 m entstehen neu für mobilitätseingeschränkte Personen. Abgerundet und städtebaulich aufgewertet werden die Seitenräume durch beidseitige Baumpflanzungen zwischen den neuen Parknischen.

Im westlichen Bereich der Scheidestraße zwischen der Pferdeturmkreuzung und der Einmündung Kirchröder Straße und der Straße Am Pferdeturm entstehen auf der Südseite 2 neue Längsparkstände im Bereich Umfahrung Dörriesplatz / Petrikirche. Die vorhandenen Stellplätze am Fahrbahnrand zwischen der Einmündung Dörriesplatz und der Einmündung Kirchröder Straße werden zukünftig im Seitenraum angeboten.

Auf der Nordseite der westlichen Scheidestraße bleibt das Parken am Fahrbahnrand zwischen der Einmündung Kirchröder Straße und Einmündung Kleestraße erhalten. Von den vorhandenen Schrägparkständen im Einmündungsbereich Kleestraße werden zukünftig 3 Stellplätze entfallen, damit eine verbesserte Querungsmöglichkeit für Radfahrer auf der Fahrbahn im neu signalisierten Knotenpunkt erreicht werden kann.

Die Verkehrsführung in der Einmündung Kleestraße wird neu geordnet. Die bisherige Zufahrt kann zukünftig nur noch als Einbahnstraße in Fahrtrichtung Groß Buchholz genutzt

werden und dient vorrangig zum Parken. Die neu gestaltete Einmündung der Kleestraße wird zusammen mit der gegenüberliegender Straße Am Dörriesplatz als Kreuzung signalisiert. Damit wird der bisherige Gefahrenpunkt zwischen Stadtbahn und Abbieger in die Kleestraße beseitigt und gleichzeitig entsteht ein sicheres und komfortableres Querungsangebot für Radfahrer und Fußgänger.

Die Fahrbahn in der östlichen Scheidestraße erhält eine Breite von 6,50 m und soll künftig auch von den Buslinien 127 und 137 befahren werden. Hierzu werden neue Haltestellen vor dem Einmündungsbereich Kirchröder Straße angeordnet. Die Haltestelle in Fahrtrichtung stadtauswärts wird als Busbucht ausgebildet, um negative Auswirkungen der Leistungsfähigkeit im Bereich des Knotenpunktes zu vermeiden. Die andere Haltestelle in Fahrtrichtung stadteinwärts wird am Fahrbahnrand eingeplant. Die bisherigen Haltestellen am Kantplatz und in der Breithauptstraße können somit entfallen. Für die Haltestelle am Kantplatz gibt es Überlegungen, dass die vorhandene Busbucht zukünftig für den Taxiverkehr zur Verfügung stehen könnte. Die bisherigen Taxistände könnten dann zukünftig wieder als normale Parkstände genutzt werden.

Im westlichen Bereich erhält die nördliche Fahrbahn in Fahrtrichtung Innenstadt eine Breite von 5,50 m, davon werden 3,50 m als Fahrspur und 2,00 m zum Parken am Fahrbahnrand genutzt. Die südliche Fahrbahn erhält eine Breite von 7,75 m für beide Richtungsfahrbahnen und dem Schutzstreifen für Radfahrer.

Im Bereich der Eisenbahnbrücke sind in Verbindung mit der Führung der Straße schwierige Sichtverhältnisse vorhanden. Deswegen ist eine Verbesserung der Querung der Scheidestraße / Berckhusenstraße, insbesondere mit Blick auf die Verkehrssicherheit, vorgesehen.

Eine neue Bedarfslichtlichtsignalanlage nördlich direkt hinter der Eisenbahnbrücke soll eine sichere Querung der Scheidestraße ermöglichen. Dies erlaubt eine direktere Führung für Fußgänger und Radfahrer entlang der besonders durch Radfahrer stark frequentierten Route zwischen der Innenstadt und den östlichen Stadtteilen.

Die Einmündungsbereiche Breithauptstraße / Senator-Bauer-Straße, Dohmeyers Weg, Dörriesplatz, und Parkplatzzufahrt Kleestraße werden als Aufpflasterung ausgebildet, damit einerseits der Übergang in die Tempo 30 Zone auch baulich verdeutlicht wird, und anderseits, damit Fußgänger und Radfahrer entlang der Scheidestraße bevorrechtigt sind.

Die vorhandene Gleisanlage wird zwischen der Einmündung Kleestraße und Kirchröder Straße geringfügig um 20 cm nach Süden verschoben. Gleichzeitig wird das nördliche Gleis als Rasengleis in einem besonderen Bahnkörper neu verlegt. Das südliche Gleis wird ebenfalls bis zum südlichen Gleis als Rasengleis ausgebildet.


Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.


3. UVP

Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.


Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.


4. Bauzeit / Bauablauf

Vorbereitende Bauarbeiten, insbesondere Leitungsverlegungen und Schutzmaßnahmen an vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen beginnen noch in diesem Kalenderjahr. In der 2. Jahreshälfte 2015 wird mit dem Straßenausbau für die östliche Scheidestraße zwischen der Einmündung Kirchröder Straße und Dohmeyers Weg angefangen.

Gegenwärtig existieren noch keine Festlegungen für die Verkehrsführungen während der Bauphasen. Es wäre denkbar, dass im östlichen Abschnitt eine der beiden Verkehrsrichtungen zeitweise für den motorisierten Kraftverkehr gesperrt wird. Hierzu erfolgt zu gegebener Zeit eine gesonderte Information im Bezirksrat.

Ab 2016 ist der Ausbau des westlichen Abschnitts Scheidestraße / Am Pferdeturm geplant.
66.22 
Hannover / 23.04.2014