Anfrage Nr. 0779/2006:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Minderung der Sondernutzungsgebühren

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Minderung der Sondernutzungsgebühren

Anfrage

In ihrer Stellungnahme zum Änderungsantrag der CDU-Ratsfraktion zur Sondernutzungs-gebührensatzung (DS 0285/2006) weist die Verwaltung auf die in § 7 angeführten „Billigkeitsmaßnahmen" hin. Unter Bezugnahme auf diese Regelung kann „die Stadt von der Erhebung der Gebühren ganz oder teilweise absehen oder sie ganz oder teilweise erlassen, wenn deren Erhebung oder Einziehung nach Lage des Falles unbillig ist".

Wir fragen daher die Verwaltung:





1. Wie oft und in welchen Fällen wurde diese Regelung in der Vergangenheit angewandt?


2. In wie vielen Fällen wurden Minderungen vorgenommen und in wie vielen Fällen wurde auf eine Gebührenerhebung verzichtet?
3. In welcher Höhe wurde in den einzelnen Fällen gemindert?

Rainer Lensing
Fraktionsvorsitzender