Drucksache Nr. 0770/2023:
Umstrukturierung der Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte "Große Haie"

Inhalt der Drucksache:

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0770/2023
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Umstrukturierung der Kindergartengruppe in der Kindertagesstätte "Große Haie"

Antrag,

zu beschließen,
  • die Kindergartengruppe mit 20 Plätzen in Ganztagsbetreuung in der Kindertagesstätte "Große Haie", Hildesheimer Straße 54, 30169 Hannover, in Trägerschaft des Krabbe-l-ino.e.V., in eine kleine altersstufenübergreifende Gruppe mit 20 Plätzen in Ganztagsbetreuung umzustrukturieren und

  • ab dem 01.08.2023, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Förderung nach den "Richtlinien über Förderungsvoraussetzungen und Förderungsbeträge für Kleine Kindertagesstätten (nachstehend KKT) und Kindertagesstätten in Trägerschaft von gemeinnützig anerkannten, eingetragenen Vereinen" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen.

Ergebnis der Klimawirkungsprüfung

Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen -12.300,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 12.300,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 12.300,00 €
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Doppelhaushalt 2023/2024 als Zuwendungsgewährung an den Träger. Bei der Finanzierung der Krippenplätze werden von den Betriebskostenausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt. Die finanziellen Mittel stehen im Budget Kindertagesstätten zur Verfügung. Bei der Finanzierung der Kindergartenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt. Durch die Umstrukturierung ergeben sich Minderaufwendungen bei der Kindertagesbetreuung.

Begründung des Antrages

Die Einrichtung hat Schwierigkeiten die Kindergartenplätze zu Beginn eines Kita Jahres voll zu belegen, da vermehrt Anfragen von Familien mit Kindern kommen, die erst zwischen September und Dezember das 3. Lebensjahr vollenden. Vor diesem Hintergrund hat der Träger sich für eine Umstrukturierung der Kindergartengruppe in eine kleine altersstufenübergreifenden Gruppe mit 20 Plätzen entschieden und einen entsprechenden Antrag gestellt. Somit wäre es dem Träger möglich 2,5 jährige Kinder aufzunehmen und dadurch flexibler in der Platzvergabe agieren zu können.

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Platzkapazitäten der geplanten Kindertagesstätte ausgelastet sein werden. Die flexiblere Belegung der Plätze trägt zu einem bedarfsgerechten Betreuungsangebot im Stadtbezirk Südstadt-Bult bei und erleichtert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Planungen sind im Vorfeld mit dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover - Landesjugendamt - abgestimmt worden. Die entsprechende Betriebserlaubnis wird vom Träger beantragt.
51.42 
Hannover / 30.03.2023