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Umstrukturierung in der Kindertagesstätte Entenfangweg 25
Antrag,
zu beschließen,
- in der städtischen Kindertagesstätte Entenfangweg 25 in 30419 Hannover-Ledeburg, in Trägerschaft "Der Paritätische Hannover, Gemeinnützige Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit GmbH", eine Hortgruppe (20 Kinder, Betreuung bis 16:00) Uhr in eine Krippengruppe (12 Kinder, Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren
und
- dem Träger ab dem 01.08.2023, frühestens nach Erteilung der Betriebserlaubnis, laufende Zuwendungen auf der Basis der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für städtische Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (Betriebskostenersatz-BKE) zu gewähren.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Angebot der Kindertagesstätte richtet sich generell an alle Geschlechter, insbesondere achtet die Leitung der Einrichtung auf eine ausgewogene Belegung der Gruppe.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2 | Kindertagesbetreuung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
---|
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | | | | | |
|
| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
0,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
12.000,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-12.000,00 € |
|
|
|
0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501 | Kindertagesbetreuung |
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
---|
Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
923,00 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
180,00 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
4.900,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-6.003,00 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-6.003,00 € |
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Bei der Finanzierung der Krippenplätze wurden von den Betriebsausgaben die Einnahmen der Finanzhilfe des Landes für das pädagogische Personal aufgrund der gesetzlichen Änderungen zum 01.08.2018 abgesetzt.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt, vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit der Haushaltssatzung 2023/2024, als Zuwendungsgewährung an den Träger.
Begründung des Antrages
In der 5-gruppigen Kindertagesstätte Entenfangweg 25 in 30419 Hannover-Ledeburg werden zurzeit 110 Kinder in einer Krippengruppe (15 Kinder, Ganztagsbetreuung), drei Kindergartengruppen (75 Kinder, Ganztagsbetreuung) und einer Hortgruppe (20 Kinder, Betreuung bis 16:00 Uhr) betreut.
Aufgrund der zurückgehenden Hortnachfrage hat der Träger die Umstrukturierung der Hortgruppe in eine Krippengruppe beantragt. Hierneben besteht in diesem Stadtbezirk ein Bedarf an Krippenplätzen.
Bei der Umstrukturierung kommt es zu einem Raumtausch innerhalb des Gebäudes. Eine Kindergartengruppe (25 Kinder) wechselt in die Räume des ehemaligen Hortes. Aufgrund der Raumgröße können hier dann jedoch nur 22 Kindergartenkinder betreut werden. Die neue Krippengruppe wird in den Räumen der Kindergartengruppe eingerichtet, so dass die Krippengruppenräume nebeneinander liegen. Aufgrund des in der Kindertagesstätte zur Verfügung stehenden Raumangebots können nur 12 zusätzliche Krippenkinder betreut werden.
Für die 12 neuen Krippenplätze wurden investive Fördermittel beim Land Niedersachsen nach der RAT-V-Richtlinie und bei der Region Hannover beantragt.
Das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Hannover hat eine entsprechende Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
51.42
Hannover / 28.03.2023