Antrag Nr. 0765/2017:
Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss zu Drucks. Nr. 0085/2017: Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Elternvertreter im Schul- und Bildungsausschuss zu Drucks. Nr. 0085/2017: Standortbestimmung und Einführung eines Pool-Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst

Antrag

Der Rat der Stadt möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, objektive Kriterien für die Auswahl
der Schulen zu entwickeln, und den zuständigen Ausschüssen zur Diskussion und Entscheidungsfindung
vorzulegen, die transparent und nachvollziehbar die Ausstattung mit Schulsozialarbeit, unabhängig von
Schulform und Ganztagsangebot, zu begründen geeignet sind.

ln einem zweiten Schritt möge der Rat die Verwaltung beauftragen, durch die Einführung eines Pool-
Verfahrens zur Ausstattung von Schulen mit Schulsozialarbeit durch den Kommunalen Sozialdienst
künftig bedarfsgerecht und flexibel auf die Veränderungen in der Schullandschaft, auf Basis der durch
die Ausschüsse festgelegten Kriterien, zu reagieren und dies entsprechend verständlich und
zurückverfolgbar nachzuweisen.

Begründung

Grundsätzlich kann die Festlegung von Auswahlkriterien nicht von einer Verwaltungsinstanz
vorgenommen werden, sondern diese sollte durch politische Gremien, nach Beratung durch Experten,
erfolgen. lnsbesondere dann, wenn die Verwaltungsinstanz zukünftig flexibel die Schulen in eigener
Verantwortung auswählt.
Die Bedingungen an manchen Schulen entsprechen inzwischen nicht mehr den bisher angewandten
Auswahlkriterien. Die Schullandschaft und insbesondere die Zusammensetzung der Schülerschaft an
den Schulen haben sich verändert und werden sich zukünftig verändern.

ln der vorliegenden Beschlussdruckdache (DS) 0085/2017 werden relevante Kriterien nicht
transparent und nachvollziehbar aufgeführt. Priorisiert wird das Merkmal Ganztagsangebot. Dies ist
ein leicht handhabbarer Maßstab, der aber dem bisherigen Anspruch, anhand von Sozialindikatoren
die bedürftigsten Schulen auszuwählen, nicht mehr gerecht werden kann. Das leider sehr knappe Gut
der Schulsozialarbeit muss dort eingesetzt werden, wo es dringend gebraucht wird.

Wesentlich waren bisher Schullaufbahnempfehlung, Transferleistungsquote sowie gem. Anlage 1 DS
2106/2011 Bildungsteilhabekriterien aus dem Bildungsplan (Schulabschlüsse, Anteil Mädchen/Jungen
sowie Ausländeranteil). Die Bedeutung zielgruppengerechter Auswahlkriterien wird daneben
besonders in der DS 1382/2014 deutlich. Diese Merkmale haben sich verändert oder sind entfallen
und sind nicht mehr schulformspezifisch oder gar abhängig vom Ganztagsangebot.

Beispielsweise wurden der Pestalozzi- und der Peter-Ustinov-Schule 2016 Lehrer-Soll-Stunden für
Schulen in besonderen sozialökonomischen Brennpunkten landesseitig zugewiesen. Die Realschulen
Dietrich-Bonnhoeffer, Johannes Kepler (DS 1382/2014; 30 Std. Schulsozialarbeit) und Misburg,die
keine Ganztagsschulen sind, erhielten hohe Stundenzuweisungen für die besondere Förderung der
Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache bzw. mit Förderkonzept.

Die Fokussierung darauf, Ganztagsschulen nach Möglichkeit mit 30 oder 35 Stunden-Stellen
Schulsozialarbeit auszustatten, ist also nicht sachgerecht. Zumal die Stadt Hannover bisher aus
finanziellen Gründen nicht alle Schulen räumlich ganztagsgerecht ausstatten konnte. Der
Zusammenhang zwischen der Anzahl sozial benachteiligter junger Menschen und dem
Ganztagsangebot einer Schule ist nicht unmittelbar gegeben und wird zudem auch nicht an allen
Ganztags-Standorten einheitlich sein.


Ralf Popp Michael Balke