Drucksache Nr. 0759/2017:
Förderung der Kindertagesstätten Montessori-Kindergarten u. Montessori Kinderhaus nach Änderung der Rechtsform

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
In den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
In den Jugendhilfeausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0759/2017
0
 

Förderung der Kindertagesstätten Montessori-Kindergarten u. Montessori Kinderhaus nach Änderung der Rechtsform

Antrag,

zu beschließen,

die Einrichtungen Montessori-Kindergarten, Milanstr. 123, 30627 Hannover und Montessori Kinderhaus, Bonner Str. 10, 30173 Hannover in bisheriger Trägerschaft des Vereins
" Montessori Bildungshaus Hannover e.V." nach der Umwandlung in die Rechtsform " Montessori Bildungshaus Hannover gGmbH" (gemeinnützig) weiterhin zu fördern.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Der Verein "Montessori Bildungshaus Hannover e.V." ( vorheriger Name bis Anfang 2012 "Montessori-Region Hannover e.V.") betreibt die beiden o.g. Einrichtungen mit drei Gruppen (2 Kindergarten- u. 1 Krippengruppe in der Milanstr), sowie mit zwei Gruppen (1 Kindergarten- u. 1 Krippengruppe in der Bonner Str.) in den Stadtbezirken Buchholz-Kleefeld und Südstadt-Bult.
Er wurde u.a. mit den DS Nr. 0467/2011 bzw. 0822/2016 als Träger anerkannt und entsprechend gefördert.
Die Umwandlung des Vereins in eine gemeinnützige gGmbH wurde rückwirkend zum 01.08.2016 beschlossen.
Da der Träger die Rechtsform gewechselt hat, bedarf es eines neuen Förderbeschlusses.
Weder das Platzangebot, noch die laufende Finanzierung werden von der Änderung der Rechtsform betroffen. Das pädagogische Konzept und die personelle Ausstattung der Einrichtungen bleiben ebenso unverändert.
51.42 
 / 22.03.2017