Anfrage Nr. 0756/2014:
Anfrage der CDU-Fraktion zur Finanzierung schulergänzender Betreuungsmaßnahmen

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der CDU-Fraktion zur Finanzierung schulergänzender Betreuungsmaßnahmen

Am 14. Februar 2014 wendete sich die Kinderladeninitiative Hannover e.V. mit einem Schreiben hinsichtlich des Themas „Auskömmliche Finanzierung nach Erteilung einer Betriebserlaubnis für sonstige Tageseinrichtungen (KiTaG) – hier: Schulergänzende Betreuungsmaßnahmen“ an Vertreter der Rats- und Stadtbezirksratspolitik sowie an die Verwaltung. In dem genannten Schreiben spricht der Verein von einem „signifikante[n] Finanzierungsproblem“ bei den schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen. Aufgrund der Tatsache, dass die Einrichtungen beim Land Niedersachsen eine Betriebserlaubnis erwirken müssten, die im Falle eines Personalwechsels die Einstellung pädagogischen Fachpersonals vorschreibe, sei die Finanzierung der schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen bei der derzeitig erfolgenden Förderung der Einrichtungen nicht gesichert. Einzelne Mitglieder der Kinderladeninitiative e.V. haben dem Verein bereits angezeigt, dass sie bei gleichbleibender Förderung ihr Angebot nicht weiter aufrechterhalten können.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Wie beurteilt die Verwaltung den von der Kinderladeninitiative dargelegten Sachverhalt?
2. Gibt es seitens der Verwaltung Überlegungen inwieweit die betroffenen Einrichtungen unterstützt werden können? Wenn ja, welche Maßnahmen sollen hier konkret ergriffen werden? Wenn nein, wieso nicht?
3. Gibt es Überlegungen bei den schulergänzenden Betreuungsmaßnahmen die Geschwisterregel für die Beiträge anzuwenden? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

Kerstin Seitz
Stellv. Vorsitzende