Drucksache Nr. 0743/2017:
Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz
In den Stadtbezirksrat Nord zur Entscheidung zu den Antragspunkten 1. und 2.
zur Anhörung zu dem Antragspunkt 3.
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0743/2017
4
 

Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 696, 3. Änderung - nördlich Chamissostraße - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes entsprechend der Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,

2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung
in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen und

3. unter Berücksichtigung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlagen 2
und 3) die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 13 a BauGB entsprechend
Anlage 4 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der rechtsgültigen Bebauungspläne 696 sowie 696, 2. Änderung. Der Bereich des Bebauungsplanes 696 ist als Gewerbegebiet, die anderen Bereiche sind im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan als Sondergebiete (SO Altenpflege, Büro, Verwaltung und Gewerbe, II-geschossig) festgesetzt worden.

Das Plangebiet ist Teil der mehr als 100 Jahre von dem Metallbetrieb Sorst genutzten Fläche. 1998 stellte der Betrieb seine Produktion ein. Im Rahmen des 2. Änderungsverfahrens wurde auch mit Blick auf die angrenzende Wohnbebauung die Industrienutzung aufgegeben und ein Nutzungskonzept bestehend aus drei Bereichen entwickelt.
Nördlich angrenzend an das Plangebiet ist nunmehr ein Einkaufszentrum als Fachmarktstandort entstanden. Das nördlich angrenzende denkmalgeschützte Gebäude, der sogenannte Marinebau, wurde schrittweise saniert und nachgenutzt als Fitnessstudio und Gastronomieangebot.

Die Vermarktung des südlichen Bereiches (Sondergebiet II) gelang bisher nicht. Diverse Planungen, diesen Standort als Sozialimmobilie für Altenpflegeeinrichtungen zu nutzen, konnten nicht umgesetzt werden. Der Bedarf an Neubauten dieser Art ist rückläufig.

In 2015 wurde daher dieses Grundstück in drei Bereiche geteilt und veräußert, um Projekte von kleinerem Umfang zu realisieren. Auf Grundlage des derzeitigen Planungsrechts sind nunmehr zwei Bauvorhaben kurz vor bzw. im Baubeginn. Es entstehen zwei separate Bauten für altengerechtes betreutes Wohnen mit entsprechenden Dienstleistungen.

Im dritten Bereich dieses Gebietes an der Schnittstelle zum Fachmarktstandort soll ergänzend ein studentisches Wohnangebot auf privater Basis geschaffen werden. Hierfür ist eine Planänderung erforderlich. Zudem wurde das Gebiet südlich angrenzend mit einbezogen, um Wohnbaurechte im rückwärtigen Bereich der Wohnanlage Chamissostraße sowie die derzeit als Garagenhof genutzten und als Gewerbegebiet festgesetzten Flächen zu entwickeln.


Der südliche Planbereich, ein von den Wohnhäusern entlang der Chamissostraße genutzter Garagenhof, liegt innerhalb des kurz vor Abschluss der Sanierung befindlichen Gebietes. Er grenzt an die Voltmerstraße an, die als neue Quartiersachse umgebaut, verkehrsberuhigt und vom Durchgangsverkehr befreit wurde.

Das Gesamtkonzept für den Baublock wurde vom Architekturbüro Dudler entwickelt mit dem Ziel, die städtebauliche Kante an diesem Übergang von Stadt zur Peripherie klar zu definieren und zu stärken. Als Auftakt markiert an der Schulenburger Landstraße ein prägnantes 42 m hohes Haus das Wohnareal. Räumlich werden die angrenzenden gründerzeitlichen Nachbarbebauungen unter Bezug der bestehenden Gebäudefluchten aufgenommen und es gelingt, einen Zusammenhang zwischen dem genossenschaftlich geprägten Wohnen an der Chamissiostraße und dem Marinebau herzustellen. Angrenzend an den Fachmarkt wird mit dem Gebäude für studentisches Wohnen ein solider ausdrucksstarker Blockrand geschaffen, der durch seinen Hochpunkt an der Schulenburger Landstraße den Siedlungsbeginn deutlich markiert.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 696, 3. Änderung dient der Umnutzung und Nachverdichtung einer untergenutzten Fläche. Es soll daher das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden. Alle Voraussetzungen des §13 a BauGB liegen vor (siehe Anlage 2 - Verfahren).

Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten die Vorschriften des § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 im beschleunigten Verfahren entsprechend. Nach § 13 Abs. 2 kann das Verfahren durch Straffung oder das Weglassen einzelner Verfahrensschritte verkürzt werden. Dies ist hier nicht beabsichtigt.


Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung, vom Umweltbericht und von der Angabe in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Die geplante Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ entspricht nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes. Diese werden daher nachträglich entsprechend § 13 a (2) Satz 2 BauGB angepasst.

61.11 
Hannover / 21.03.2017