Drucksache Nr. 0742/2014:
Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Nikolaas-Tinbergen-Weg in Groß-Buchholz

Inhalt der Drucksache:

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0742/2014
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Umstrukturierung einer Kindergartengruppe in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration in der Kindertagesstätte Nikolaas-Tinbergen-Weg in Groß-Buchholz

Antrag,

zu beschließen,

- eine Kindergartengruppe der Kindertagesstätte Nikolaas-Tinbergen-Weg 4, 30627 Hannover mit 25 Plätzen in eine Kindergartengruppe mit Einzelintegration mit 20 Plätzen umzustrukturieren und

- der Gemeinnützigen Gesellschaft für paritätische Sozialarbeit Hannover GmbH (GGPS) ab Erteilung der Betriebserlaubnis, frühestens ab 01.08.2014, laufende Beihilfen für eine Einzelintegration auf Grundlage der DS Nr. 2735/ 1997 "Förderung von Integrationsgruppen und Kindergruppen mit Einzelintegration - gemäß Anlage 2.-" zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die 4-gruppige Kindertagesstätte Nikolaas-Tinbergen-Weg verfügt über eine Krippengruppe, eine Hortgruppe sowie über zwei Kindergartengruppen. Jede Kindergartengruppe umfasst 25 Betreuungsplätze, eine Gruppe in Ganztagsbetreuung, die andere in 3/4Betreuung. Bei einem bereits betreuten Kind in der Kindergartengruppe wurde der Bedarf an Eingliederungshilfe gem. § 53 SGB XII festgestellt. Um dieses Kind mit Behinderung weiter in der Gruppe betreuen und fördern zu können, hat der Träger die Durchführung einer Einzelintegration beantragt.
Sowohl die Eltern als auch das Kita-Team befürworten die Weiterbetreuung dieses Kindes trotz zusätzlichen Förderbedarfes. Auch pädagogische Gründe sprechen für einen weiteren Verbleib des Kindes in vertrauter Umgebung.
Neben anderen Rahmenbedingungen wie die Beschäftigung einer heilpädagogischen Fachkraft mit einem Stundenkontingent von 10 Stunden für die Einzelintegration,
ist für deren Dauer die Kindergartengruppe auf 20 Plätze abzusenken.
Eine Ergänzung der Betriebserlaubnis wird vom Träger beim Nds. Kultusministerium -Referat Kindertagesstätten- beantragt werden.
51.42 
Hannover / 31.03.2014