Drucksache Nr. 0741/2005:
Straßenausbaubeitrag Juister Weg von Borkumer Straße bis Biesterstraße
- Aufwandsspaltung -

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0741/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0741/2005
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Straßenausbaubeitrag Juister Weg von Borkumer Straße bis Biesterstraße
- Aufwandsspaltung -

Antrag,

für den Juister Weg von Borkumer Straße bis Biesterstraße den beitragsfähigen Aufwand für die Freilegung sowie für den Ausbau sämtlicher Verkehrsflächen und der Entwässerungseinrichtungen gesondert zu ermitteln und abzurechnen (ohne Beleuchtungseinrichtungen).

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 40.000,- € erwartet.

Begründung des Antrages

Der Juister Weg befand sich nach langjähriger Nutzungsdauer in einem technisch sehr schlechten Zustand. Sackungen im Gehweg und in der Fahrbahn wiesen auf schwere Schäden im Unterbau hin. Die Befestigung entsprach nicht mehr den heutigen Ansprüchen.

Bei den im Jahr 2004 durchgeführten Baumaßnahmen wurden alle Verkehrsflächen entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt.

An den Beleuchtungseinrichtungen (Leuchtkörper) wurden keine baulichen Veränderungen vorgenommen.

Die Baumaßnahmen von 2004 erfüllen den Beitragstatbestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Für den Straßenausbau einschließlich Freilegung (Abtransport von teerhaltigem Asphalt) ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von ca. 80.000,- € entstanden.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Der Juister Weg gehört zu den "Innerortsstraßen"; die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand betragen 40 % für die Fahrbahn, 50 % für die Entwässerungseinrichtungen und 60 % für die Gehwege (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 a - c der Straßenausbaubeitragssatzung).

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.

 66.03
Hannover / 07.04.2005