Drucksache Nr. 0715/2017 E1:
Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zur DS-Nr. 0715/2017Grundschule Buchholz Kleefeld II, Neubau einer 3-zügigen Grundschule und einer Einfeld-Sporthalle

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Schul- und Bildungsausschuss
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
(zur Kenntnis)
In den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0715/2017 E1
1
 

Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld zur DS-Nr. 0715/2017Grundschule Buchholz Kleefeld II, Neubau einer 3-zügigen Grundschule und einer Einfeld-Sporthalle

Antrag,

den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld Nr. 15-1576/2017 zur DS-Nr. 0715/2017 abzulehnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise für Frauen und Männer aus.

Kostentabelle


Es wird auf die Kostentabelle der Ursprungsdrucksache 0715/2017 hingewiesen.

Begründung des Antrages


Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag des Stadtbezirksrates Buchholz-Kleefeld aus folgenden Gründen abzulehnen:

Das gesamte Baugrundstück hat eine Größe von ca. 13.250 m², die tatsächlich bebaubare Fläche reduziert sich jedoch durch einen immensen und größtenteils erhaltenswerten Baumbestand, den Bolzplatz mit weiteren ergänzenden Nutzungen (Basketballfeld, Tischtennisplatte, Sitzgelegenheiten) sowie den Schutzstreifen für den vorhandenen Regenwasserkanal. Somit verbleibt eine mögliche überbaubare Fläche von ca. 7.000 m² und ist damit für eine Grundschule mit einer Einfeldhalle ausreichend groß bemessen.

Bei Entfall des Bolzplatzes wäre die zur Verfügung stehende Fläche gerade ausreichend für eine Grundschule mit Zweifeldhalle ohne Tribüne. Für eine Tribüne in der Zweifeldhalle müssten zusätzliche Stellplätze vorgesehen werden. Diese Flächen und die dazugehörige Erschließung sind auf dem Grundstück nicht umsetzbar.

Das Grundstück ist nicht groß genug für die Bebauung mit einer Grundschule und einer Dreifeldhalle, auch bei Entfall des Bolzplatzes.

Aus Sicht der Verwaltung soll ein Bolzplatz an dieser Stelle erhalten bleiben, insbesondere mit Blick auf die künftige Wohnbebauung auf dem Grundstück des Oststadtkrankenhauses.
Aufgrund baurechtlicher Anforderungen (Lärmbeeinträchtigung) ist für Bolzplätze ein Abstand von mind. 80 m zur nächsten Wohnbebauung erforderlich, dies ist ohne weiteres an keiner Stelle in diesem Quartier zu realisieren. Bolzplätze sind für Jugendliche in einer Großstadt ein wichtiger Freiraum für die sportliche und spielerische Entwicklung. Kinder und Jugendliche können sich hier außerhalb des Vereinssports zwanglos treffen und ihr sportliches Können oder neue Tricks ohne Leistungsdruck ausprobieren. Ganz nebenbei lernen die Jugendlichen noch Teamgeist und Toleranz.

Für den Bau einer Zweifeldhalle stehen keine Haushaltsmittel zur Verfügung.
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Hannover / 07.06.2017