Antrag Nr. 0714/2023:
Ankauf und Verarbeitung von Medien für die Stadtbibliothek

Inhalt der Drucksache:

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Ankauf und Verarbeitung von Medien für die Stadtbibliothek

Antrag

Die Stadtbibliothek und ihre Filialen in den Stadtteilen gestaltet den Ankauf und die Verarbeitung von Medien rechtskonform weiterhin so, dass der Ankauf von Medien nach Fachgebieten und Medienformen in einzelnen Aufträgen zugunsten des örtlichen, überwiegend inhaber*innengeführten Buchhandels und die Verarbeitung bzw. Veredlung von Medien (Folierung, Laminierung und Kodierung) gesondert durch andere Einrichtungen, zum Beispiel den Stützpunkt Hölderlinstraße oder eine andere soziale Einrichtung, erfolgt.

Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass im Sinne der lokalen Wirtschaftsförderung örtliche, überwiegend inhaber*innengeführte Buchhandlungen an dem Verfahren mit Erfolgsaussicht teilnehmen können.

Das gewählte Verfahren ist den Ratsgremien vorab vorzustellen und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Stadtverwaltung appelliert zudem über den Deutschen Städtetag und das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten an die Europäische Kommission, eine Klarstellung hinsichtlich des Verhältnisses der Buchpreisbindung zum EU-Vergaberecht zu veranlassen.

Begründung


Der Ankauf von Medien für die Stadtbibliothek soll, wie bisher, im Sinne der lokalen Wirtschaftsförderung durch örtliche, überwiegend inhaber*innengeführte Buchhandlungen erfolgen, während die Verarbeitung bzw. Veredlung eine soziale Einrichtung, beispielsweise der Stützpunkt Hölderlinstraße, übernehmen soll.

Eine europaweite Ausschreibung bzw. Vergabe der Medienbeschaffung der Stadtbibliotheken ist nach europäischem Vergaberecht erst ab einer Gesamtsumme von 215.000 Euro notwendig. Durch die strikte Trennung von Vergaben preisgebundener Bücher von Vergaben von Nebenleistungen wie Folierung, Etikettierung usw. sowie durch eine sachlich begründete Aufteilung nach Fachgebieten der einzelnen Aufträge bleibt die Stadtbibliothek unter diesem Schwellenwert. So wird kleinen Buchhandlungen als Teil unserer lokalen Ökonomie und Kultur eine chancengerechte Teilnahme an Verfahren ermöglicht. Dafür spricht auch das Gebot der mittelstandsfreundlichen Vergabe nach Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG, § 9).

Buchläden in den Stadtteilen mit ihren vielfältigen Aufgaben gehören zum kulturellen Schatz der Kommunen und müssen beschützt und gewahrt werden. Oft leisten sie einen unersetzbaren Beitrag zur kulturellen Bildung, Leseförderung und Literaturförderung. In Hannover gibt es noch vergleichsweise viele inhaber*innengeführte Buchhandlungen, die alle eigene Schwerpunkte setzen. Diese Vielfalt soll erhalten bleiben.