Drucksache Nr. 0708/2019:
Ausbau der Carl-Hornemann-Straße zwischen Am Listholze und Immengarten

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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0708/2019
1
 

Ausbau der Carl-Hornemann-Straße zwischen Am Listholze und Immengarten

Antrag,

1. dem Ausbau der Carl-Hornemann-Straße zwischen Am Listholze und Immengarten, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 447.000 € zuzustimmen,

- Entscheidungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß § 93 (1) Nr. 2 NKomVG

2. dem Baubeginn sowie der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG.
Finanzielle Auswirkungen

Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101099

Bezeichnung Gemeindestraßen/ Carl-Hornemann-Straße

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2019 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I. 54101 .009
Gemeindestraßen / Carl-Hornemann-Str.
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 261.000,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 447.000,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -186.000,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 6.525,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 16.964,77 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 11.175,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 2.790,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.440,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 32.611,89 €
Saldo außerordentliches Ergebnis -15.647,12 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -23.087,12 €
Anmerkungen zu:

Einzahlungen
Soweit die Maßnahme die erstmalige Herstellung der Carl-Hornemann-Straße betrifft (u.a. Nebenanlagen), ist die Erschließungsbeitragssatzung der LHH i.V.m. den §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) anzuwenden.

Auszahlungen
In den dargestellten Kosten sind Ausgaben für Straßenabläufe und Anschlussleitungen in Höhe von ca. 25.000 € nicht enthalten. Diese werden nicht über die Investitionsmaßnahme, sondern über den Haushalt der Stadtentwässerung abgewickelt und finden im Rahmen der jährlichen Betriebsabrechnung der Stadtentwässerung Berücksichtigung.

Auflösung Sonderposten
Einzahlungen aus der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Abschreibungen
Kosten der Baumaßnahme / Nutzungsdauer (bei Straßen: 40 Jahre)

Außerplanmäßige Abschreibung und Auflösung von Sonderposten
Außerplanmäßige Abschreibung des Restbuchwertes der bestehenden Straße.
Außerplanmäßige Auflösung des bestehenden Sonderpostens.

Zinsen
Kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3 % auf die durchschnittlich (zu 50 %) gebundene Investitionssumme (Saldo Investitionstätigkeit).

Begründung des Antrages


1. Ausgangslage

Die Carl-Hornemann-Straße befindet sich im Stadtteil List im Bezirk Vahrenwald-List und ist im Bereich zwischen Am Listholze und Immengarten durch einen Gewerbebetrieb und einen Supermarkt geprägt.
In diesem Abschnitt sind bisher keine Gehwege vorhanden, so dass die Anwohner der umliegenden Wohnquartiere zum Erreichen des Supermarktes die Fahrbahn nutzen müssen. Die unbefestigten Nebenanlagen werden beparkt.
Es liegt ein politischer Antrag vor, den nördlichen Gehweg herzustellen.

Die vorhandene Fahrbahn ist bituminös befestigt und der Untergrund wird als frostsicher und tragfähig eingestuft. Die Fahrbahn wird in nahezu gleicher Trassenführung mit einem vollgebundenen Oberbau hergestellt. So kann der Eingriff in den bestehenden Fahrbahnaufbau reduziert werden.
Die Fahrbahnbreite beträgt durchgehend ca. 6,0 m. Die nördlichen Seitenanlagen bestehen überwiegend aus Grünflächen mit in einem kurzen bituminös befestigten Abschnitt, der zum Teil durch Poller von der Fahrbahn getrennt ist. Die südlichen Seitenanlagen sind lediglich mit Schotter unbefestigt hergestellt. Beide Seitenanlagen werden derzeit zum Parken in Längs- bzw. in Schrägaufstellung genutzt.
2. Beschreibung des Vorhabens
Die Fahrbahn erhält in einer Breite von 5,50 m einen vollgebundenen Oberbau in nahezu bestehender Trassenlage, um den Eingriff in die bestehende, als ausreichend frostsicher und tragfähig eingestufte Fahrbahn zu minimieren.
Die nördliche Nebenanlage vor dem Nahversorger erhält eine Befestigung in 2,30 m Breite mit Betonsteinplatten 40/40/6 cm und schließt an die teilweise privaten bzw. öffentlichen Grünflächen an.
Auf der Südseite ist die Nebenanlage mit einem Längsparkstreifen in einer Breite von
2,00 m - teilweise unterteilt durch Baumstandorte - und einem Gehweg mit einer Breite von 2,25 m – 2,50 m geplant. Der Gehweg ist ebenfalls mit Betonsteinplatten 40/40/6 cm und der Parkstreifen mit Betonrechteckpflaster 20/10/8 cm in anthrazit vorgesehen.
Die Entwässerung erfolgt über beidseits der Fahrbahn vorgesehene 2-reihige Gossen und Regenabläufe vor der Hochbordanlage.
Für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen sind im Einmündungsbereich Am Listholze und auf der Hälfte der Strecke Absenkungen sowie für Sehbehinderte und Blinde entsprechende richtliniengerechte taktile Leiteinrichtungen vorgesehen.
Die Beleuchtung wird dem neuen Straßenquerschnitt angepasst.
Insgesamt können durch die Planung neben einer komfortablen Führung der Fußgänger*innen auf separaten Gehwegen auch 15 Stellplätze geschaffen werden. Durch die geplanten Baumstandorte wird eine deutliche Verbesserung des Straßenbildes, des Straßenklimas und der Aufenthaltsqualität erzielt.
3. UVP

Durch den Bau der Nebenanlagen in der Carl-Hornemann-Straße im o. g. Abschnitt wird die städtebauliche Qualität der Straße und der Umgebung verbessert.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
Im Zuge der Maßnahme erfolgen 7 Baumneupflanzungen.
Zur Herstellung der provisorischen Zufahrt zum Nahversorger von der Straße Am Listholze ist ein Baum zu entfernen.
4. Bauzeit/ Bauablauf

Mit der Durchführung der Baumaßnahme zwischen Am Listholze und Immengarten soll in 2019 begonnen werden.
Im Vorfeld sind noch verschiedene Leitungsarbeiten erforderlich.
66.21 
Hannover / 06.03.2019