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Änderung Marktsatzung 2019
Antrag,
die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Marktsatzung vom 11.11.2004, zuletzt geändert am 19.11.2015, zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Aussagen zu Geschlechterdifferenzierungen gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher nicht ausgeführt.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
mit der Drucksache 2514/ 2018 wurde die Verwaltung aufgefordert eine Umfrage unter den Marktbeschicker*innen zum Weihnachtsmarkt 2018 durchzuführen. Das positive Ergebnis der Umfrage führt zu einer Verlängerung des Weihnachtsmarktes um zwei Tage. Die zuletzt am 19.11.2015 geänderte Marktsatzung bedarf daher einer Anpassung auf den geänderten Zeitraum. Der Weihnachtsmarkt an der Marktkirche beginnt nunmehr am Montag vor dem 1.Advent (§ 1 Absatz 5 Satz 4).
Daneben wurde die Aufbauzeit für den Weihnachtsmarkt auf 6 Tage verlängert. Diese Änderung ist in § 8 Absatz 2 Satz 1 entsprechend aufgenommen worden.
Die Änderung in § 6 Absatz 2 (Satz 2 wird gestrichen) ist eine Bestandsschutzregelung der Bewerbungsfrist aus dem Jahr 2016, die keine Gültigkeit mehr besitzt.
23.4
Hannover / 06.03.2019