Informationsdrucksache Nr. 0688/2012:
Die Umsetzung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0688/2012
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Die Umsetzung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Hannover

Um die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber u.a. die Möglichkeit eröffnet, dass Menschen mit Behinderung über ein sogenanntes Persönliches Budget verfügen können. Mit diesem Persönlichen Budget bekommen Menschen statt der Leistungen, die sie bisher als direkte Sach- oder Dienstleistungen erhalten haben, ein Geldbudget, mit dem sie eigenverantwortlich die benötigten Bedarfe erfüllen können. War diese Form der Leistung bis Ende 2007 als „Kann-Leistung“ gesetzlich verankert, besteht aufgrund der insgesamt positiven Erfahrungen seit dem 1. August 2008 ein Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget. Für die Landeshauptstadt Hannover ist dieses Thema seit Jahren von besonderer Bedeutung und wird entsprechend durch den Fachbereich Soziales begleitet und voran getrieben. Im Jahr 2011 wurde der Fokus durch die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention nochmals verstärkt, so dass die Verwaltung auch im Zusammenhang mit dem Thema „Inklusion“ einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Hannover gibt.

Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung und von Gender-Aspekten

Beim Persönlichen Budget ist die Zielgruppe Menschen mit Behinderung und dient dazu, diesen Menschen eine selbstbestimmte Teilhabe am Leben zu erschließen. Beim Verfahren zur Beantrag und Bewilligung des Persönlichen Budgets werden mit dem Personenkreis wie in der Anlage beschrieben, verschiedene Gespräche geführt, in denen die individuelle Lebenslage berücksichtigt wird. Hierzu gehört es auch, geschlechtsspezifische Belange zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

50 .2
Hannover / 08.03.2012