Drucksache Nr. 0681/2006:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1614, 1. Änderung
- Ecke Blumenauer Straße / Gartenallee -
Auslegungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Linden-Limmer
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0681/2006
5
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1614, 1. Änderung
- Ecke Blumenauer Straße / Gartenallee -
Auslegungsbeschluss

Antrag,

1. dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1614, 1. Änderung - Ecke Blumenauer Straße / Gartenallee - mit Begründung zuzustimmen,
2. die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Planänderung dient dazu, anstelle eines Verwaltungsbaus für die Polizei einen Teil einer Altenwohnanlage errichten zu können. Sie trägt dazu bei, dass auf Serviceangebote und eine altengerechte Ausstattung angewiesene Menschen im Stadtteil verbleiben oder aus weniger zentral gelegenen Stadtteilen zuziehen können. Die Angebote im Haus sowie die hohe Infrastrukturdichte im Stadtteil ermöglichen es ihnen, möglichst lange eigenständig zu leben. Dieser Aspekt erhält besondere Bedeutung vor dem Hintergrund des im Stadt- vergleich stark unterdurchschnittlichen Anteils über 65-jähriger in Linden.

Darüber hinaus dient die Ansiedlung älterer Menschen der Mischung verschiedener Alters- gruppen innerhalb des Gilde- Carres, das ansonsten von jungen Familien dominiert wird.

Kostentabelle

Für die Stadt entstehen keine Kosten, siehe auch Anlage 2 zur Drucksache (Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1614, 1.Änderung, Abschnitt 10 (Kosten für die Stadt)).

Begründung des Antrages

Das Gelände der ehemaligen Lindener Brauerei wurde durch den vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Nr. 1614 „Gilde Carree“ im Jahr 2003 neu geordnet. Der Plan sieht schwer- punktmäßig Wohnen in verdichtetem Einfamilienhausbau vor. Weiter soll entlang der Blu- menauer Straße Geschosswohnungsbau entstehen, in dem „Servicewohnen“ (ähnlich dem betreuten Wohnen) angeboten werden soll. Am Küchengarten und im Eckbereich Blumen- auer Straße / Gartenallee sind als städtebauliche Akzente Büro- und Verwaltungsgebäude angedacht. Auf den südlich anschließenden Flächen werden unterschiedliche Typen des verdichteten Einfamilienhausbaus mit eigenem Garten angeboten.

Die geplanten Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst den Eck- bereich Blumenauer Straße - Gartenallee - Marianne-Adrian-Weg, für den bisher im we- sentlichen mischgebietsverträgliche Nutzungen (Geschäfts- und Bürogebäude) vorgesehen waren. In einem kleinen westlichen Bereich des Geltungsbereichs waren zwei Reihen- häuser geplant.

Das Eckgebäude ließ sich nicht realisieren, auf die Reihenhäuser wird zugunsten des neuen Wohnkonzeptes verzichtet. Der Änderungsbereich ist noch unbebaut.

Die Ostland Wohnungsgenossenschaft e.G. und Immobiliengesellschaft mbH als Vorha- benträger hat der Verwaltung ein neues Bebauungsplankonzept vorgelegt und beantragt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. In Ergänzung zu dem ange- dachten und zum Teil schon verwirklichten Geschoßwohnungsbau „Servicewohnen“ entlang der Blumenauer Straße soll an der Ecke Blumenauer Straße / Gartenallee nun ebenfalls ein Gebäude zur Unterbringung von Altenwohnungen entstehen. Dieses Ge- bäude ist als Hauptgebäude der neuen Anlage gedacht. Ferner sind hier allgemeine wohngebietsspezifischen Nutzungen wie Büros, Läden (bis max. 110 m² Verkaufsfläche), Räume für freie Berufe und ein öffentlich zugängliches Cafe vorgesehen.

Das derzeitige Planungsrecht (vorhbez. Bebauungsplan Nr. 1614) lässt das geplante Vor- haben nicht zu, da hier bisher Büro- und Verwaltungsnutzungen und keine Wohnungen vorgesehen waren. Weiter war eine grundsätzlich andere Gebäudekubatur für das Eck- grundstück vorgesehen. Mit diesem Planverfahren sollen die planungsrechtlichen Vor- aussetzungen für das Vorhaben geschaffen werden.

Über den Durchführungsvertrag wurde mit dem Vorhabenträger verhandelt; Er wird in einer gesonderten Drucksache vorgelegt.

Für den Bebauungsplan Nr. 1614 1.Änderung wurde vom 02.Februar bis zum 08.März 2006 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.

Während der vorgezogenen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Anregungen einge- gangen.

Die Stellungnahme des Bereiches Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist als Anlage 5 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren weiter- führen zu können.

61.12 
Hannover / 17.03.2006