Drucksache Nr. 0679/2020 E1:
Änderungsantrag Nr. 15-0949/2020 des Stadtbezirksrates Mitte (STBR 01) vom 04.05.2020 zur Drucksache Nr. 0679/2020 - Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1807 - Körnerplatz

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0679/2020 E1
1
 

Änderungsantrag Nr. 15-0949/2020 des Stadtbezirksrates Mitte (STBR 01) vom 04.05.2020 zur Drucksache Nr. 0679/2020 - Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1807 - Körnerplatz

Antrag,

dem in der Sitzung des Stadtbezirksrates Mitte am 04.05.2020 zu Nr. 15-0949/2020 mit 10/6/0 Stimmen beschlossenen Änderungsantrag nicht zu folgen und dem Abschluss des Durchführungsvertrages zu den in der Ursprungsdrucksache Nr. 0679/2020 aufgeführten wesentlichen Vertragsbedingungen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es wird auf die Ursprungsdrucksache verwiesen.

Kostentabelle

Die Ausführungen der Ursprungsdrucksache Nr. 0679/2020 gelten fort.

Begründung des Antrages

Mit dem Änderungsantrag Nr. 15-0949/2020 (siehe Anlage) wurde der Drucksache Nr. 0679/2020 – Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 1807 – Körnerplatz – mit folgender Maßgabe zugestimmt:
· Das für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zur Verfügung vorgesehene Viertel an zu entstehenden Wohnungen sieht auf Dauer eine Miethöhe auf dem Niveau der Eingangsmiete des öffentlich geförderten Wohnungsbaus vor.

Die Verwaltung empfiehlt, dem vorgenannten Änderungsantrag des Stadtbezirksrats Mitte mit nachstehender Begründung nicht zu folgen:

Wie in der Drucksache Nr. 0679/2020 zum Durchführungsvertrag ausgeführt, hat die Vorhabenträgerin, die hanova Wohnen GmbH, das Vorhabengrundstück mit Grundstückskaufvertrag vom 05.06.2018 von der Stadt erworben.

Der Grundstücksverkauf erfolgte auf Grundlage eines vorangegangenen Ausschreibungs- und Auswahlverfahrens, das ausweislich der vertraulichen Beschlussdrucksache Nr. 1895/2017 - auf die hiermit verwiesen wird - bereits abschließende Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau, einschließlich eines einzuhaltenden Prozentsatzes auf dem Niveau der Eingangsmiete, beinhaltete.
Zugleich wird in der Drucksache zum Grundstücksverkauf bereits darauf verwiesen, dass das Vorhaben nur durch Schaffung neuen Planungsrechts möglich ist und hier durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes realisiert werden soll.

Die Beschlussdrucksache Nr. 1895/2017 zum Grundstücksverkauf durchlief auf dieser Basis am 18.09.2017 den Stadtbezirksrat und wurde abschließend am 26.10.2017 von der Ratsversammlung beschlossen.

Über den erfolgten Verkauf wurde durch die Verwaltung zuletzt im Rahmen der schriftlichen Beantwortung einer Anfrage des Stadtbezirksrates Mitte unter dem Titel „Aufstellung Grundstücks- und Immobilienverkäufe seit 2008“ zu Drucksache Nr. 15-0525/2020 berichtet (siehe Ergebnisprotokoll zur Sitzung des Stadtbezirksrats Mitte vom 04.05.2020).

Der jetzt mit Drucksache Nr. 0679/2020 vorgesehene Abschluss eines Durchführungsvertrages ist zwingende Voraussetzung für einen Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1807 – Körnerplatz.

Die Inhalte des Durchführungsvertrages umfassen dabei nur noch die Belange, die aus rechtlichen und planerischen Erwägungen notwendig sind und die nicht bereits abschließend – wie im Hinblick auf den geförderten Wohnungsbau - im Grundstückskaufvertrag geregelt wurden.

Eine nachträgliche Anpassung von Konditionen des Grundstückskaufvertrages im Zuge des Durchführungsvertrages ist nicht möglich und wäre gegenüber der Vertragspartnerin auch unbillig.
61.16 
Hannover / 12.05.2020