Drucksache Nr. 0670/2009 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Gruppe Hannoversche Linke zu Leistungen für Klassenfahrten
in der Ratssitzung am 07.05.2009, TOP 2.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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0670/2009 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Gruppe Hannoversche Linke zu Leistungen für Klassenfahrten
in der Ratssitzung am 07.05.2009, TOP 2.2.1.

Reisen bildet. Doch wird diese Form der Bildung immer mehr zum Luxus. Viele Eltern, die als Geringverdiener nur wenig mehr als ein ALG-II-Empfänger zur Verfügung haben, können die Kosten für eine Klassenfahrt ihrer Kinder nicht aufbringen. Und viele Eltern, die ALG-II-Empfänger sind, scheuen vor den bürokratischen Hürden einer Förderung zurück. Deshalb erklärte Cornelia Rund vom Vorstand des paritätischen Wohlfahrtsverbandes anlässlich der 1. Niedersächsischen Schulfahrtenkonferenz: „Man hat manchmal den Eindruck, dass diese Hürden nicht ganz unabsichtlich so hoch sind, sondern verhindern sollen, dass Rechtsansprüche durchgesetzt werden."
Reisen im Klassenverband vermitteln außer Wissen auch Gemeinschaftsgefühl und Sozialverhalten. Lehrer- und Elternverbände halten Schulfahrten nach wie vor für unverzichtbar.

Wir fragen die Verwaltung:

1. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Hannover haben 2008 Leistungen für Klassenfahrten erhalten, wie viele davon stammen aus ALG-II-Bedarfgemeinschaften?

2. Wie viele Schülerinnen und Schüler aus Hannover haben Zuschüsse erhalten,
die aus Familien kommen, deren Einkommen knapp über dem eines ALG-II-Empfängers liegt?

3. Von welcher Anzahl grundsätzlich Anspruchsberechtigter geht die Stadt Hannover aus? .

Luk List
-Gruppenvorsitzender-

Text der Antwort


Zu den angeführten Fragen möchte ich zunächst grundsätzlich anmerken, dass die für etwa 95 Prozent – und damit den ganz überwiegenden Teil der Anspruchberechtigten – einschlägig anzuwendenden Bestimmungen im Anwendungsbereich des SGB II geregelt sind. In diesem Zusammenhang möchte ich auch darauf hinweisen, dass Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II nicht von der Landeshauptstadt Hannover erbracht werden. Die diesbezügliche Zuständigkeit obliegt allein dem Job Center Region Hannover.

Hieraus resultiert, dass der Verwaltung im genannten Zusammenhang kein umfassend valides Datenmaterial aus dem Rechtskreis des SGB II zur Verfügung steht und folglich auch keine belastbare Einschätzung zur Anzahl der potenziell anspruchsberechtigten Personen geben werden kann. Dies gilt ebenso für im Zusammenhang mit Klassenfahrten erbrachte Unterstützungsleistungen von den an zahlreichen Schulen angesiedelten Fördervereinen. Deren Leistungsspektrum basiert in der Regel auf individuell ausgestalteten Vereinsstatuten. Eine behördliche Erfassung erfolgt in diesen Fällen nicht.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die gestellten Fragen – zusammengefasst - wie folgt:

Die Grundlage für Erstattungsleistungen bei Klassenfahrten ergibt sich aus Paragraf 3 des Sozialgesetzbuches II. Hiernach sind Leistungen für mehrtätige Klassenfahrten nicht von den Regelleistungen umfasst (Paragraf 23 Abs.3 Satz 1 SGB II). Sie werden auf Antrag gesondert erbracht (Paragraf 23 Abs. 3 Satz 2 SGB II), soweit sie im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

Darüber hinaus ist eine Antragsmöglichkeit auch für den Fall vorgesehen, dass im jeweiligen Einzelfall das monatliche Einkommen für den laufenden Lebensunterhalt zwar auskömmlich ist, die Teilnahme des Kindes an einer Klassenfahrt möglicherweise jedoch eine zu hohe Belastung darstellt und die Betroffenen oder deren Eltern den Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können (Paragraf 23 Abs. 3 Satz 3 SGB II).

Das zuständige Job Center Region Hannover teilte auf Anfrage mit, dass die zur Verfügung stehenden Auswertungsmöglichkeiten eine im Sinne der Fragestellung differenzierte Erhebung nicht ermöglichen. Nach Angaben des Job Center sind im Jahr 2008 insgesamt 6.582 Zahlfälle erfolgt. Ausgehend von der Tatsache, dass zirka die Hälfte aller Leistungsbezieher in der Region Hannover wohnt, kann angenommen werden, dass hiervon etwa 3.300 Fälle in Hannover bewilligt wurden.
Solche Klassenfahrten werden unter den gleichen Voraussetzungen auch für Bezieher von Leistungen des SGB XII (Sozialhilfe) nach Maßgabe des Paragraf 31 SGB XII übernommen. Im Jahr 2008 wurden diese Leistungen in 66 Fällen gewährt.


Es gilt das gesprochene Wort