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Namensgebung für die Gerhart-Hauptmann-Schule
Antrag,
der Gerhart-Hauptmann-Schule den Namen „Gerhart-Hauptmann-Realschule“ zu geben.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die mit der Beschlussempfehlung verbundene Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Männer und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus. Auch ist damit eine geschlechtsbezogene bzw. gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung nicht verbunden.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Gesamtkonferenz der Gerhart-Hauptmann-Schule hat am 12.06.2003 und 07.03.2005 einstimmig den Beschluss gefasst, den bisherigen Schulnamen in "Gerhart-Hauptmann-Realschule" zu ändern.
Nach § 107 des Niedersächsischen Schulgesetzes kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser einen Namen geben. Der Name kann sich auf eine Persönlichkeit, eine geographische Liegenschaft oder eine Institution beziehen.
Der vorgeschlagene Name entspricht der bisherigen Praxis der Stadt Hannover.
Gegen die Wahl des Namens "Gerhart-Hauptmann-Realschule" bestehen keine Bedenken.
42.43
Hannover / 30.03.2005