Drucksache Nr. 0653/2012:
Sponsoring für den Erweiterungsbau des Sprengel Museums Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0653/2012
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Sponsoring für den Erweiterungsbau des Sprengel Museums Hannover

Antrag,

dem Abschluss eines Sponsoringvertrages mit der Stadtwerke Hannover AG zu den in der Begründung genannten Konditionen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Kostentabelle der Beschlussdrucksache Nr. 0045/2012 N1. Die Sponsoringleistung ist in den dort dargestellten Zuwendungen für Investitionstätigkeit in Höhe von 21,6 Mio. € enthalten.

Begründung des Antrages

Mit den Beschlussdrucksachen Nrn. 1942/2010 und 0045/2012 N1 hat der Rat der Landeshauptstadt einer baulichen Erweiterung des Sprengel Museums zugestimmt. Zur Finanzierung der Baukosten in Höhe von insgesamt 28,5 Mio. € sind Sponsoring- und Spendenzahlungen in Höhe von 5 Mio. € eingeplant.

Die Stadtwerke Hannover AG hat sich bereit erklärt, das Vorhaben mit einer Sponsoringleistung in Höhe von 1 Mio. € zuzüglich Umsatzsteuer zu unterstützen. Die Höhe der genannten finanziellen Unterstützung ist unabhängig von der Entwicklung der tatsächlichen Baukosten für den Erweiterungsbau. Bei Nichtrealisierung des Erweiterungsbaus bis zum 31.12.2016 wird der genannte Betrag von der Landeshauptstadt Hannover an die Stadtwerke zurückerstattet.

Im Gegenzug erbringt die Landeshauptstadt folgende Leistungen:

· Die Stadtwerke Hannover AG wird im Inneren des Gebäudes und in allen Publikationen als Sponsor kenntlich gemacht.

· Die Stadtwerke Hannover AG erhält das Recht, auf die Zusammenarbeit mit dem Sprengel Museum Hannover in der eigenen Kommunikation hinzuweisen.

· In einem gemeinsamen Presseauftritt wird die Förderung des Erweiterungsbaus durch die Stadtwerke Hannover AG bekanntgegeben.

· Die Stadtwerke Hannover AG darf sich als „Kooperationspartnerin“ des Sprengel Museums Hannover bezeichnen.

Der Abschluss des Sponsoringvertrages bedarf gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG der Zustimmung des Verwaltungsausschusses.
Dez. IV 
Hannover / 07.03.2012