Drucksache Nr. 0636/2020:
Sanierung der Brücke Späte Holzwiesen – hier: Erneuerung des Überbaus

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
0636/2020
4
 

Sanierung der Brücke Späte Holzwiesen – hier: Erneuerung des Überbaus

Antrag,

der Mittelfreigabe von 650.000 € und dem Baubeginn zur Erneuerung des Überbaus der Brücke Späte Holzwiesen über die Leine, wie in der Begründung dargestellt zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gemäß §94 Abs. 1 NKomVG
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß §76 Abs. 2 NKomVG
Finanzielle Auswirkungen:

Kostenstelle: 66320541
Bezeichnung: Unterhaltung der Verkehrsflächen, Brückenunterhaltung

Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2020 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilergebnishaushalt OE 66 sichergestellt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Fragen der sozialen Sicherheit und einer behindertengerechten Gestaltung wurden geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 650.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -650.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -650.000,00 €
Die Gesamtkosten für die Sanierungsmaßnahme betragen 650.000 €

Begründung und Darstellung der Maßnahme

Ausgangslage - Beschreibung des Bauwerks
Die Holzbrücke überführt einen Geh- und Radweg im Landschaftsschutzgebiet Obere Leine im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover (LHH) über die Leine im Zuge des Weges Späte Holzwiesen (Anlage 1).
Es handelt sich um ein Brückenbauwerk aus dem Jahre 1983. Die Hauptbestandteile der Brücke bestehen aus Holz mit Zugdiagonalen aus Stahl. Das Bauwerk hat eine Länge von 33 m (Anlage 2).

Anlass der Sperrung der Geh- und Radwegbrücke
Im Rahmen der alle 6 Jahre stattfindenden Hauptprüfung der Holzbrücke wurden in 2019 am Haupttragwerk des Bauwerks tragsicherheitsrelevante Schäden festgestellt, die eine Sperrung für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr sowie die Flussdurchfahrt erforderlich machten. Eine Umleitungsstrecke wurde für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen ausgeschildert.
Bei den Schäden handelt es sich um Risse im Holz der Zugstöße am Untergurt. Zudem ist das Holz an tragenden Bauteilen durch Pilzbefall nicht mehr standsicher (Anlage 3). Unter Berücksichtigung dieser Schäden wurde das Bauwerk in statisch-konstruktiver Hinsicht eingehend beurteilt und rechnerische Nachprüfungen durchgeführt. Dabei musste festgestellt werden, dass das Haupttragwerk punktuell an den Zangen unterdimensioniert ist. Rechnerisch können Kräfte aus Eigengewicht und Windlast nicht aufgenommen werden. Die Brücke könnte somit versagen.

Abriss des Überbaus
Aufgrund der oben beschriebenen Tragfähigkeitsdefizite ist es dringend geboten, den Überbau der Brücke schnellstmöglich zurückzubauen. Diese Maßnahme wurde vom Fachbereich Tiefbau der LHH als Geschäft der laufenden Verwaltung vorbereitet. Der Abriss ist für Frühjahr 2020 vorgesehen.





Erneuerungsbedarf des Überbaus
Eine kleinteilige Verstärkungsmaßnahme mit dem Ziel die Brücke für den Verkehr kurzfristig wieder frei geben zu können, ist aufgrund der festgestellten Schäden bzw. Mängel ausgeschlossen. Der Brückenüberbau ist zu erneuern.
Mit der Erneuerung des Überbaus wird die Chance genutzt, von dem witterungsanfälligen Material Holz auf widerstandsfähiges Material (Aluminium, Stahl) zu wechseln. Dies ist insbesondere für diesen Standort an der Leine vorteilhaft.

Entwurf des neuen Überbaus
Die Gründungen und Widerlager des Bauwerks sind nicht schadhaft und werden auch nicht zurückgebaut, sondern bleiben bestehen und können für einen neuen Überbau weiter genutzt werden. Dadurch entsteht der Vorteil, dass zeitaufwendige Genehmigungsverfahren entfallen können und somit zügig eine nutzbare Brücke zur Verfügung gestellt werden kann.
Eine andere Gestaltung der Brücke oder eine Erweiterung des Querschnitts hätte zur Folge, dass auch die Widerlager und die Gründungen der Brücke erneuert werden müssten. Dies würde dann einem kompletten Neubau der Brücke entsprechen. Dafür wäre neben einem deutlich höheren finanziellen Aufwand auch ein zeitaufwendiges wasserrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich.

Die weitere Nutzung der vorhandenen Widerlager hat zur Folge, dass die Abmessungen des neuen Überbaus den heutigen entsprechen. Die Stützweite des Bauwerks bleibt somit bestehen. Aufgrund des Wechsels zu einem Tragwerk aus Aluminium bzw. Stahl kann die nutzbare Breite zwischen den Geländern um 0,5 m auf 2,5 m verbreitert werden.
Das Erscheinungsbild der Brücke wird sich somit nicht verändern. Lediglich das Material wird zu einem Überbau in Fachwerkausführung aus Aluminium- bzw. alternativ Stahlelementen wechseln. (Anlage 4)
Der Überbau erhält einen rutschfesten Belag.

Sofern noch vor Ostern 2020 ein Beschluss gefasst wird, hat die Verwaltung vorgesehen, die bauliche Umsetzung im Sommer 2020 zu beginnen, um Ende 2020 eine funktionsfähige und dauerhafte Brücke wieder freigeben zu können.
66.3 
Hannover / 02.03.2020