Informationsdrucksache Nr. 0629/2018:
Besetzung einer Künstlerischen Leitung
zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“

Inhalt der Drucksache:

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0629/2018
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Besetzung einer Künstlerischen Leitung
zur Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“

Mit der Drucksache 0439/2018 hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Hannover die Verwaltung beauftragt, eine Bewerbung um den Titel „Kulturhauptstadt Europas 2025“ zu erarbeiten.

Zur Unterstützung bei der Durchführung des Bewerbungsprozesses soll laut Beschluss der Drucksache 0439/2018 eine fachliche Beratung hinzugezogen werden. Ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren ist gestartet worden, eine fachliche Beratung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt verpflichtet werden.

Als weiterer Bestandteil der Bewerbung soll laut Beschluss der Drucksache 0439/2018 die Besetzung einer künstlerischen Leitung durchgeführt werden. Hierbei soll der Kulturausschuss bei der Aufstellung des Anforderungsprofils sowie bei der Verpflichtung der künstlerischen Leitung beteiligt werden.

Der Beschluss der Drucksache 0439/2018 gibt kein Zeit- und Qualitätsziel der Besetzung vor. Um die Besetzung einer künstlerischen Leitung für die Bewerbung der Landeshauptstadt Hannover zeitlich und qualitativ einzugrenzen, wird im Folgenden anhand vom Beispiel Ruhr 2010 und den derzeitigen Mitbewerbern in Deutschland für den Titel 2025 eine Handlungsempfehlung gegeben, die den Einsatzzeitpunkt und -struktur einer künstlerischen Leitung für die Bewerbung der LHH skizziert.


Beispiel Ruhr 2010:
Die thematische Konzeption der Bewerbung gab hier die Besetzung der inhaltlich verantwortlichen Strukturen vor. Das Leitthema „Kultur durch Wandel. Wandel durch Kultur“ fand sich in vier Themenfeldern wieder: 1. Stadt der Möglichkeiten, 2. Stadt der Künste, 3. Stadt der Kulturen, 4. Stadt der Kreativen. Jedem Themenfeld war ein(e) künstlerische(r) Direktor/Direktorin zugeordnet. Die Geschäftsführung und somit Gesamtverantwortung oblag zwei Geschäftsführern: Prof. Dr. Oliver Scheytt (Marketing) und Fritz Pleitgen.
Herr Dr. Scheytt wirkte in Doppelfunktion gleichzeitig als Kulturdezernent der Stadt Essen. Die hier beschriebene Struktur wurde ab Zuschlag des Titels im Jahr 2006 in einer GmbH organisiert.

Mitbewerber Hannovers 2025:
Die Städte Nürnberg, Kassel und Chemnitz haben jeweils seit einigen Monaten eine Prozessberatung mit Kulturhauptstadt-Expertise. Die Beratung wird jeweils von einer Person auf Honorarbasis besetzt und wurde nach Ratsbeschluss zur Bewerbung realisiert.


In Chemnitz wurde die Leitung des Kulturamtes im Jahr 2015 mit einem Kulturhauptstadt-Experten besetzt (Ferenc Csak, Regierungsbeauftragter der Kulturhauptstadt Pecs 2010 in Ungarn). Nach bisherigen Kenntnisstand ist die Stelle einer künstlerischen Leitung/Intendanz in den genannten Städten zurzeit weder besetzt noch ist es im Bewerbungsprozess vorgesehen.
Magdeburg hat zurzeit keinen externen Berater und keine künstlerische Leitung, sondern hat zum Beginn des Prozesses einen Experten mit Kulturhauptstadt-Erfahrungen (Tamas Szalay, Leiter der Bewerbung der Kulturhauptstadt Pecs 2010 in Ungarn) als Leiter des Kulturhauptstadtbüros (innerhalb der Verwaltung) eingesetzt.
Hildesheim, Zittau und Dresden haben nach derzeitigem Kenntnisstand zurzeit weder eine Prozessberatung noch eine künstlerische Leitung eingebunden.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass eine Intendanz/ künstlerische Leitung erst ab Zuschlag des Titels eingesetzt wird, um das Titeljahr entsprechend professionell künstlerisch zu planen und zu begleiten (z.B. Linz 2009 mit Martin Heller)
Des Weiteren lohnt sich zusätzlich ein Blick auf die Expo 2000 in Hannover. Die künstlerische Ausstellungsleitung und Intendanz Martin Roth und Tom Stromberg wurden erst ab dem Zuschlag der Expo 2000 nach Hannover ausgeschrieben bzw. eingesetzt.

Fazit:

Die Verpflichtung einer künstlerischen Leitung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht zielführend. Da sich die Bewerbung insgesamt durch ein hohes Maß von öffentlicher Beteiligung auszeichnen muss, sollen sowohl die fachliche Beratung als auch die sich noch im 2. Quartal 2018 konstituierende Gremien Think Tank und Beirat bei der Erstellung des Anforderungsprofils eines künstlerischen Leiters eingebunden und beteiligt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eher die Gewinnung eines repräsentativen, bekannten Gesichts nach außen sinnvoll. Diese Person sollte die Geschichte und Vision der Bewerbung der LHH glaubhaft, seriös und enthusiastisch nach außen vertreten. Als Botschafterin oder Botschafter soll Sie/Er eine Aufbruchsstimmung in der Stadtgesellschaft, der Öffentlichkeit und den Medien erzeugen können und eine positive Einwerbung von notwendigen Ressourcen (z. B. Budget, Kooperationen) ermöglichen und begünstigen. Der Beginn dieser Aufgabe ist noch im Jahr 2018 realisierbar.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden bei der Besetzung der Auswahl berücksichtigt.

Kostentabelle

Es entstehen noch nicht genau abschätzbare finanzielle Auswirkungen.

Finanzierung
Mittel für die Verpflichtung stehen im Haushalt 2018 im Produkt 28105 „Kulturhauptstadt“, Kostenstelle 42716000 zur Verfügung.

Dez. I 
Hannover / 07.03.2018