Drucksache Nr. 0629/2017:
Umstrukturierung in der Kita Zachäus II, Wernigeroder Weg 28 in 30419 Hannover-Burg

Inhalt der Drucksache:

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0629/2017
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Umstrukturierung in der Kita Zachäus II, Wernigeroder Weg 28 in 30419 Hannover-Burg

Antrag,

zu beschließen,
  • in der städtischen Kindertagesstätte "Zachäusgemeinde II", Wernigeroder Weg 28, 30419 Hannover-Burg, in Trägerschaft des Ev.- luth. Stadtkirchenverbandes Hannover, eine altersübergreifende Gruppe (12 Kindergartenkinder, 5 Hortkinder; Ganztagsbetreuung) in eine Krippengruppe mit 12 Plätzen (Ganztagsbetreuung) umzustrukturieren

und
  • dem Träger ab 01.08.2017, frühestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis, eine laufende Zuwendung auf Grundlage der Förderungsgrundsätze über den Ersatz der Betriebskosten für die städtischen Kindertagesstätten in Verwaltung der Träger der Freien Wohlfahrtspflege (BKE) zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I 36501.901.2
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 13.820,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit -13.820,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 51 - Investitionstätigkeit
Produkt 36501
Kindertagesbetreuung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 1.382,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 346,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen -45.435,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis 43.707,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt 43.707,00 €
Bei der Finanzierung im Teilfinanzhaushalt handelt es sich um die anteilige Erstausstattung für die neue Krippengruppe. Für das Projekt wurde eine investive Förderung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) beantragt.
Durch die Umstrukturierung ergibt sich eine jährliche Minderausgabe in Höhe von 45.435,00 € bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen.
Die Finanzierung im Teilergebnishaushalt 51 erfolgt als Zuwendungsgewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebskosten die zu erzielenden Einnahmen aus Elternbeiträgen und Landesfördermitteln abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Der Ev.-luth. Stadtkirchenverband betreibt in der städtischen Kindertagesstätte im Wernigeroder Weg 28, 30419 Hannover-Burg, die 4-gruppige Einrichtung "Kita Zachäusgemeinde II". In dieser Kindertagesstätte können neben einer Krippengruppe (15 Plätze) in drei altersübergreifenden Gruppen (Kindergarten und Hort) weitere 60 Plätze in Ganztagsbetreuung belegt werden.
Der Träger der Einrichtung hat die Umstrukturierung beantragt, weil im Zuge des Ausbaus der Ganztagsbetreuung in den Grundschulen die Hortplätze nicht mehr nachgefragt werden.
Hierneben besteht im Stadtbezirk Herrenhausen-Stöcken ein hoher Bedarf an Plätzen für eine Krippenbetreuung.
Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten können auch nach erfolgtem Umbau in der neuen Krippengruppe lediglich 12 Krippenkinder betreut werden.
Für die Umbaumaßnahmen wurden investive Fördermittel nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT) beantragt.
Das vorhandene Außengelände wird durch weitere Elemente für Krippenkinder ergänzt und angepasst.
Die erforderliche Betriebserlaubnis wurde vom Niedersächsischen Kultusministerium - Referat Kindertageseinrichtungen - in Aussicht gestellt.
51.42 
Hannover / 08.03.2017