Drucksache Nr. 0629/2012 E1:
Forsteinrichtung 2012 – 2022

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0629/2012 (Originalvorlage)
 > 1. Ergänzung der Originalvorlage

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide
  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld
  • Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode
  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
  • Stadtbezirksrat Ricklingen
  • Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt
  • Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken
  • Eilenriedebeirat

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Eilenriedebeirat (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
0629/2012 E1
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Forsteinrichtung 2012 – 2022

Beiliegend die gutachtliche Stellungnahme des Eilenriedebeirates zu obiger Beschlussvorlage vom 12.03.2012. Die Verwaltung empfiehlt den Fraktionen, die Positionen der Stellungnahme nicht in eigene Anträge zu übernehmen.

Begründung

Zu 1.
Die Beschlussvorlage verzichtet bewusst auf die Aufzählung der Waldfunktionsziele, denn sie verweist in Absatz 2 der Begründung auf die konsequente Fortschreibung des vom Büro für Waldökologie Sturm erarbeiteten Forstbetriebswerks 2002 – 2012, in dem diese Ziele
ausführlich erläutert werden.

Zu 2.
Die Forderungen zur Nutzung der Zielstärke sind widersprüchlich und überflüssig. Der hier angestrebte Schutz von Altbäumen wird durch Punkt 2.) und 9.) der Anlage 1 zur Beschlussdrucksache abgedeckt und übertroffen.

Zu 3.
Die Bedeutung und Erhaltung der wertvollen Eichen-Hainbuchenwälder sind unter Punkt 7.) und 8.) der Anlage 1 zur Beschlussdrucksache hinreichend begründet.

Zum letzten Satz der gutachtlichen Empfehlung „Punkt 4 der Anlage 1 („Die Nutzung in der Zielstärke bleibt erhalten…“) sollte entfallen“:
In der Beschlussdrucksache verweist die Verwaltung auf ihre Kompetenz als Ausbildungsbetrieb für Forstwirte und die Notwendigkeit, über ein ausreichendes Maß an qualifiziertem Fachpersonal zu verfügen: Das motormanuelle Fällen (Fällen mit der Motorsäge) von unfallgefahrenträchtigen, verkehrssicherungspflichtigen Starkbäumen (Problembäume) durch städtische Forstwirte kann nur dann ausreichend erlernt und beherrscht werden, wenn es während der Ausbildung an ungefährlichen Starkbäumen gelehrt und geübt werden konnte. Hierzu reicht eine Anzahl von jährlich maximal sieben Exemplaren. Die Verwaltung kann nicht nachvollziehen, warum der Eilenriedebeirat diese sieben Baumfällungen verhindern will, während das ganze Forstbetriebswert extrem ökologisch ausgerichtet ist.

Zum Verfahren:
Der Eilenriedebeirat ist nach seiner Satzung nicht antragsberechtigt, sondern gibt bei Beschlussdrucksachen eine gutachtliche Stellungnahme ab, die hiermit vorgelegt wird.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Gleichbehandlung der Geschlechter.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

67.7 
Hannover / 21.03.2012