Drucksache Nr. 0626/2012 E1:
Bebauungsplan Nr. 1717 - Hebbelstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
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Zu TOP
1. Ergänzung
0626/2012 E1
0
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1717 - Hebbelstraße-
Bebauungsplan der Innenentwicklung,
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Der Stadtbezirksrat Vahrenwald-List hat im Rahmen der Entscheidung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in seiner Sitzung am 23. April 2012 die Punkte 1. und 2. der DS-Nr. 0626/2012 mit folgender Ergänzung beschlossen:


"1. die zur inneren Erschließung des Baugebietes geplante Wohnstraße als verkehrsberuhigten Bereich bzw. sogenannte ´Spielstraße´ vorzusehen (Zeichen 325 und 326 der Straßenverkehrsordnung).

2. die zur inneren Erschließung des Baugebietes geplante Wohnstraße zu gegebener Zeit mit einem Frauennamen zu benennen. Unser Vorschlag wäre: Lilli Friedemann."

Hierzu führt die Verwaltung aus:

zu 1.:

Im Bebauungsplan werden lediglich die geplanten Verkehrsflächen festgesetzt. Erst bei der Ausbauplanung der geplanten Erschließungsstraße werden die Planungen über einen evtl. verkehrsberuhigten Ausbau konkretisiert. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme kann die Widmung der Straße als Spielstraße erfolgen.

zu 2.:

Die Benennung der geplanten Straße wird ebenfalls nach Herstellung der Verkehrsfläche durch einen Beschluss des Stadtbezirksrates erfolgen.

Demnach haben die vom Stadtbezirksrat Vahrenwald-List gewünschten Ergänzungen keinen Einfluss auf die beschlossenen Ziele und Zwecke der Planung für den Bebauungsplan Nr. 1717. Die Verwaltung wird die beschlossenen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit daher unverändert auslegen.

Kostentabelle

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt durch den notwendigen Ausbau von Erschließungsstraßen Kosten, die als Erschließungsbeiträge umgelegt werden können. Aus dem Verkauf von etwa 3700 m² städtischer Flächen können Einnahmen realisiert werden.

61.11 
Hannover / 04.05.2012