Drucksache Nr. 0604/2006:
190. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Burg, Hainholz / Vinnhorster Weg, Am Fuhrenkampe

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
  • Stadtbezirksrat Nord

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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0604/2006
2
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

190. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan Hannover,
Bereich: Burg, Hainholz / Vinnhorster Weg, Am Fuhrenkampe

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

Antrag,

  1. dem Entwurf der 190. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie dessen Begründung zuzustimmen (Anlage 2 zu dieser Drucksache),
  2. die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Änderung des Flächennutzungsplanes und die damit verfolgten Planungsziele wirken sich in gleichwertiger Weise auf die Belange von Männern und Frauen bzw. auf alle gesellschaftlichen Gruppen aus.

Zur Qualität von Wohngebieten zählt u.a. die gute Erreichbarkeit von Lebensmittelnahversorgern. Im Stadtteil Burg ist derzeit die Nahversorgungssituation unzureichend. Von einer Ansiedlung im Stadtteil profitieren alle Bevölkerungsgruppen. Solche Läden dienen zusätzlich auch als Kommunikationspunkte, an denen nachbarschaftliche Kontakte geknüpft und erhalten werden. Die Planung dient der Sicherung der wohnungsnahen Versorgungsstruktur, auf die Frauen besonders angewiesen sind, da sie zum größeren Anteil in die Besorgung von Gütern des täglichen Bedarfs eingebunden sind. Außerdem kommt die wohnungsnahe Versorgung den nicht mobilen Bevölkerungsgruppen besonders zu Gute.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages:

Bisherige Drucksachen und Beschlüsse:
Nr. 2129 / 2005 - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Die 190. Änderung des Flächennutzungsplanes dient in erster Linie dazu, das bisher im Flächennutzungsplan dargestellte Hauptverkehrsstraßennetz der Realisierungsfähigkeit anzupassen und damit auch die Voraussetzungen für den geplanten Ausbau des Vinnhorster Weges zu schaffen. Beabsichtigt ist, das Teilstück des Vinnhorster Weges zwischen Rehagen und Schulenburger Landstraße in heutiger Trassenlage als Hauptverkehrsstraße darzustellen. Damit im Zusammenhang steht die Anpassung der Bauflächenausweisung im Dreieck Vinnhorster Weg / Schulenburger Landstraße / Justizvollzugsanstalt an die bestehenden Verhältnisse. Ferner soll bei dieser Gelegenheit die Darstellung des Anschlusses der Beneckeallee an die Schulenburger Landstraße auf der heutigen Trasse erfolgen.

Weiteres Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes zur Verbesserung der Nahversorgung der Stadtteile Ledeburg und Burg zu schaffen. In diesem Zusammenhang sollen die gewerblich genutzten Flächen im Nahbereich des S-Bahn-Haltepunktes Ledeburg neu definiert werden, um hier die Voraussetzungen zur Nutzung des Entwicklungspotentials zu schaffen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde nach Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 12.01.2006 in der Zeit vom 02.02. bis 01.03.2006 durchgeführt. Anregungen, Bedenken oder Hinweise von Bürgerinnen oder Bürgern liegen nicht vor.

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die auch der Ermittlung des Umfanges und des Detaillierungsgrades der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB dient, wurde gemäß § 4a Abs. 1 BauGB gleichzeitig mit dem Beschlussverfahren zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Anregungen oder Bedenken zu den Planungszielen wurden nicht gegeben, fachliche Hinweise wurden in die Begründung eingearbeitet.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind neben Entwurf und Begründung des Bauleitplans auch die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen. Auszulegende umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor. Ferner ist nach der genannten Vorschrift in der Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung anzugeben, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind. Beim 190. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan wurden folgende umweltbezogene Informationen verwendet:
  • Landschaftsrahmenplan Hannover 1990
  • Schallimmissionsplan Hannover 2000
  • Verkehrsmengenkarte 1995
  • Verkehrszählung 2002
  • Konzept zur Ermittlung der verkehrsbedingten Luftbelastungssituation in Hannover, 2004
  • Naturschutzfachliche Feststellungen



Die nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgeschriebene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird parallel zum Beschlussverfahren zu dieser Drucksache durchgeführt.

Fachliche Stellungnahme aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz ist dieser Drucksache als Anlage 1 beigefügt. Die fachlichen Hinweise sind in die Begründung eingearbeitet.


Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das 190. Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan fortführen zu können.
61.15 
Hannover / 10.03.2006