Drucksache Nr. 0601/2006:
Marktgebührensatzung 2006

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Mitte
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Ausschuss für Arbeitsmarkt-, Wirtschafts- und Liegenschaftsangelegenheiten
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
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0601/2006
2
 

Marktgebührensatzung 2006

Antrag,


1. die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der Marktgebührensatzung vom 17.11.2004 zu beschließen.
2. für 2006 die bestehenden Gebührensätze der Höhe nach unverändert zu lassen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Satzung ist so formuliert, dass keine geschlechterspezifischen Beeinträchtigungen vorkommen. Besondere geschlechterspezifische Belange sind nicht zu berücksichtigen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 
Die in 2006 notwendigen Kosten der Ersatzbeschaffungen (Instandhaltungsmaßnahmen für Elekroverteilungen) werden aus dem Budget und im Rahmen der Budgetierungsregeln erwirtschaftet.

Begründung des Antrages


1.
Die Marktsatzung und die Marktgebührensatzung wurden 2004 neu gefasst. Die dort getroffenen Regelungen sind von den Marktbeschickern und Schaustellern im Grundsatz akzeptiert worden und haben sich bewährt. Gleichwohl soll für die Fälligkeit der Gebühren für den Weihnachtsmarkt in § 2 eine Veränderung vorgenommen werden.

Nach der derzeit gültigen Regelung wird die Gebühr nach Bescheiderteilung sofort fällig. Da die Bescheide für den Weihnachtsmarkt bereits bis Ende Mai erstellt werden, müssen die Schausteller diese Beträge für einen verhältnismäßig langen Zeitraum vorfinanzieren. Um den Schaustellern entgegen zu kommen, soll die Zahlung der Gebühr daher gesplittet werden. Nach Bescheiderteilung soll lediglich eine Abschlagszahlung von 50% geleistet werden. Die zweite Rate in Höhe von ebenfalls 50% soll dann bis spätestens zum 15.10. an die Stadt Hannover zu entrichten sein.

Der 4. Absatz des § 2 der Marktgebührensatzung galt nur für das Jahr 2004 und soll ersatzlos gestrichen werden.


2.
Die mit DS 1471/2004 N1 vorgelegte Drucksache zur Anpassung der Marktgebühren wurde auf Grundlage der Kosten- und Erlöserwartungen der Jahre 2004 und 2005 erarbeitet. Nach Überprüfung kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass das angestrebte Ziel einer vollständigen Kostendeckung im Marktbereich erreicht werden konnte.

So weist die Betriebsabrechnung für das Jahr 2004 im Markt- und Veranstaltungswesen, bei Gesamtkosten von 1.081.558,48 € Gesamterlöse von 1.159.901,64 € und somit einen leichten Gebührenüberschuss aus. Das noch vorläufige Abrechnungsergebnis 2005 lässt erwarten, dass das Jahresergebnis 2005 nahezu ausgeglichen ist und nur eine minimale Unterdeckung ausweist. Die abschließende Betriebsabrechnung für 2005 befindet sich derzeit in der Erarbeitung und wird voraussichtlich zum 30.04.2006 vorliegen. Sollte sich hier ein anderes als das erwartete Ergebnis ergeben, wird dies in der nächsten Neuberechnung der Gebühren entsprechend berücksichtigt.

Für das Jahr 2006 rechnet die Verwaltung mit einer vergleichbar positiven Entwicklung der Kosten- und Erlösstruktur wie für die Jahre 2004 und 2005, die jedoch von einem Sonderfaktor geprägt wird: Im Jahr 2006 sind erhebliche Instandhaltungsmaßnahmen bei den Elektroverteilungen erforderlich, die das erwartete Ergebnis 2006 mit einem zusätzlichen Betrag von ca. 140.000,00 € belasten. Das Jahresergebnis für 2006 weist damit in der Prognose ein Defizit von 60.000,00 € aus, das jedoch über den Gesamtzeitraum von 2004-2006 vollständig kompensiert wird. Im Ergebnis ergibt sich über den Beurteilungszeitraum ein leichter Überschuss von 6.624,00 €.

Der prognostizierte Anstieg der Sachkosten begründet sich durch den Sonderfaktor der notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen der Elektroverteiler, die schnellstmöglich dem heutigen technischen Standard anzupassen sind.

Einzelheiten zu den Zahlen können der Anlage 2 entnommen werden.

Nach den Vorschriften des § 5 NKAG ist für jeden Kalkulationszeitraum ein eigenständiger Beschluss über die Gebührenkalkulation herbeizuführen. Auf Grund der bei Erstellung der DS 1741/2004 N1 bestehenden Unsicherheiten hat sich die Verwaltung seinerzeit entschieden, den Kalkulationszeitraum auf das Jahr 2005 zu beschränken. Auf Grundlage der oben geschilderten Berechnungen und Überlegungen schlägt die Verwaltung nunmehr vor, den Gebührensatz für 2006 unverändert zu lassen. Da der ausgewiesene Überschuss von 6.624,00 € noch vom tatsächlichen Kostenrechnungsabschluss 2005 und der Entwicklung des Jahres 2006 abhängt, sollte vor Entscheidungen zu Veränderungen der Gebühr zunächst das Vorliegen entsprechender Ist-Zahlen abgewartet werden.

Unter gebührenrechtlich formalen Gesichtspunkten ist über diesen Vorschlag und die beiliegende Kalkulation durch den Rat zu beschließen.

Für das Jahr 2007 ist eine erneute Überprüfung der Gebührenhöhe vorgesehen.

Die weiteren Regelungen entsprechen der bisherigen Gebührensatzung.

Die Verbände sind angehört worden und mit den Änderungen einverstanden.
23.4 
Hannover / 09.03.2006