Drucksache Nr. 0587/2006:
St. Nikolai Stift zu Hannover - Neufassung der Satzung

Inhalt der Drucksache:

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0587/2006
1
 

St. Nikolai Stift zu Hannover - Neufassung der Satzung

Antrag,

der in der Anlage 1 beigefügten Neufassung der Satzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover zuzustimmen.

Begründung des Antrages

Die geltende Satzung des St. Nikolai Stifts zu Hannover stammt aus dem Jahre 1976. Zwischenzeitlich sind einige Einzelbestimmungen neu gefasst worden, zuletzt im Jahre 1992. In den vergangenen rund 30 Jahren haben sich die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändert. Ziel der neuen Satzung ist es, die Grundlagen der Stiftsarbeit diesen neuen Rahmenbedingungen anzupassen.

In der neuen Satzung werden die Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes (bisher: Provisorenkollegium) präziser beschrieben. Dabei bleibt die bisherige Zusammensetzung des Vorstandes, der aus 6 Personen besteht, unverändert.

Die Kompetenzen des Rates der Landeshauptstadt Hannover ändern sich nicht.

Neu aufgenommen ist eine Bestimmung, der die Einrichtung von Ehrengräbern auf dem Neuen St. Nikolai Friedhof ermöglicht (analog der städtischen Regelungen) – Ziffer 5.4 der Neufassung.

In Ziffer 6.7 der neuen Satzung ist festgehalten, dass die Vorstandsmitglieder für ihre Tätigkeit einen pauschalierten Auslagenersatz erhalten. Dieser Auslagenersatz soll jährlich einmalig pauschal in Höhe des monatlichen Regelsatzes des Arbeitslosen-geldes II (ALG II), ledig, allein stehend gezahlt werden (zurzeit 345,- €). Mit dieser Jahrespauschale gelten alle Aufwendungen als abgegolten.

Das Nds. Innenministerium als Stiftungsaufsicht sowie das Finanzamt Hannover-Nord (für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit) haben dem Entwurf dieser neuen Satzung zugestimmt.

In der Anlage 1 ist zum Vergleich noch einmal der alte Satzungstext dargestellt. Die Veränderungen im neuen Satzungstext sind kursiv geschrieben.

Das Provisorenkollegium (Stiftungsvorstand) hat die neue Satzung am 01.03.2006 einstimmig
beschlossen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

III 
Hannover / 09.03.2006