Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraßen rückwirkend zum 14.07.1967 zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Widmung der in der Anlage 1 genannten Straßen wurde am 14.07 1967 öffentlich bekanntgegeben. Ein entsprechender Beschluss des Rates, der für die Widmung not-
wendig gewesen wäre, kann jedoch nicht nachgewiesen werden. Somit ist aus Gründen
der Rechtssicherheit eine erneute Widmung zum damaligen Zeitpunkt erforderlich.
Eine rückwirkende Widmung ist aufgrund des Urteils des OVG Lüneburg 9 A 146/86
vom 23.03.1988 zulässig.
66.11 .20
Hannover / 11.03.2009