Drucksache Nr. 0578/2005:
Straßenausbaubeitrag Schaumburgstraße von Herrenhäuser Straße bis Eisenbahnbrücke Hannover-Leinhausen / Hannover-Nordstadt
- Abschnittsbildung -

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verwandte Drucksachen:

0578/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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0578/2005
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Straßenausbaubeitrag Schaumburgstraße von Herrenhäuser Straße bis Eisenbahnbrücke Hannover-Leinhausen / Hannover-Nordstadt
- Abschnittsbildung -

Antrag,

für die Schaumburgstraße von Herrenhäuser Straße bis Eisenbahnbrücke Hannover-Leinhausen / Hannover-Nordstadt den beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau sämtlicher Verkehrs- und Grünflächen, der Entwässerungseinrichtungen und der Beleuchtungseinrichtungen und für den Grunderwerb und die Freilegung der Straßenverbreiterungsflächen gesondert zu ermitteln und abzurechnen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Es werden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen in Höhe von ca. 495.000,- € erwartet. Hiervon entfallen ca. 45 % auf Grundstücke im Eigentum der Stadt (Kleingartenflächen).

Begründung des Antrages

Die Fahrbahn und die Nebenanlagen der Schaumburgstraße waren nach Jahrzehnte langer Nutzungsdauer abgängig und mussten erneuert werden. Radwege waren in der stark befahrenen Straße nur unzureichend und provisorisch vorhanden.

Bei den in den Jahren von 2002 bis 2004 durchgeführten Baumaßnahmen wurden alle Verkehrsflächen der Schaumburgstraße entsprechend dem heutigen Ausbaustandard auf einem verstärkten Unterbau neu hergestellt. Außerdem wurden in der Straße erstmals separate Parkflächen und Radwege auf beiden Straßenseiten ausgebaut.

Die Baumaßnahmen erfüllen den Beitragstabestand der Verbesserung im Sinne von § 1 der Straßenausbaubeitragssatzung.

Bei den entstandenen Kosten für die Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen handelt es sich in erster Linie um Folgekosten des beitragsfähigen Straßenbaus.

Nach obergerichtlicher Rechtsprechung ist öffentliche Einrichtung im Sinne von


§ 6 Abs. 1 NKAG nur die Gemeindestraße insgesamt. Erstrecken sich die beitragsfähigen Maßnahmen nur auf einen Abschnitt oder einzelne Straßenteileinrichtungen, können Ausbaubeiträge nur nach einer Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung erhoben werden, für die der Rat zuständig ist (Beschluss des OVG Lüneburg 9 B 122/86 vom 11.02.1987).

Für den Ausbau der Schaumburgstraße von Herrenhäuser Straße bis Eisenbahnbrücke Hannover-Leinhausen / Hannover-Nordstadt ist ein beitragsfähiger Aufwand in Höhe von


ca. 1,1 Mio. € entstanden.

Die Schaumburgstraße gehört als Teil der Hauptverkehrsstraße Schaumburgstraße
/ Vinnhorster Weg zu den "Durchgangsstraßen". Für diese betragen die von den Anliegern zu tragenden Anteile am beitragsfähigen Aufwand je nach Straßenteileinrichtung zwischen 25 und 65 % (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung).

Der beantragte Ratsbeschluss ist erforderlich, damit die Verwaltung der aus der Straßenausbaubeitragssatzung resultierenden Beitragserhebungsverpflichtung nachkommen kann.
 66.03
Hannover / 16.03.2005