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Bei der Umsetzung der Maßnahme gibt es keine spezifische Betroffenheit. Die mit der Beschlussempfehlung verfolgte Zielsetzung wirkt sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer aus.
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Investitionsmaßnahme I.42403.014 | Hainhölzer Bad, Wasseraufbereitung |
Einzahlungen | Auszahlungen |
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Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Veräußerung von Sachvermögen |
0,00 € |
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
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| Erwerb von Grundstücken und Gebäuden |
0,00 € |
Baumaßnahmen |
1.121.225,00 € |
Erwerb von bewegl. Sachvermögen |
0,00 € |
Erwerb von Finanzvermögensanlagen |
0,00 € |
Zuwendungen für Investitionstätigkeit |
0,00 € |
Sonstige Investitionstätigkeit |
0,00 € |
| | Saldo Investitionstätigkeit |
-1.121.225,00 € |
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0,00 € |
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Teilergebnishaushalt 52 - Investitionstätigkeit
Angaben pro Jahr |
Ordentliche Erträge | Ordentliche Aufwendungen |
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Zuwendungen und allg. Umlagen |
0,00 € |
Sonstige Transfererträge |
0,00 € |
Öffentlichrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Privatrechtl. Entgelte |
0,00 € |
Kostenerstattungen |
0,00 € |
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) |
0,00 € |
Sonstige ordentl. Erträge |
0,00 € |
| | Außerordentliche Erträge |
0,00 € |
| | Erträge aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
| Personalaufwendungen |
0,00 € |
Sach- und Dienstleistungen |
0,00 € |
Abschreibungen |
33.636,75 € |
Zinsen o.ä. (TH 99) |
28.030,63 € |
Transferaufwendungen |
0,00 € |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
| | Saldo ordentliches Ergebnis |
-61.667,38 € |
Außerordentliche Aufwendungen |
0,00 € |
Saldo außerordentliches Ergebnis |
0,00 € |
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen |
0,00 € |
Saldo gesamt |
-61.667,38 € |
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Es werden noch Einnahmen aus einem laufenden Gerichtsverfahren erwartet.
Historie
2005 wurde beschlossen, das Hainhölzer Bad mit Zuschüssen aus Städtebauförderungsmitteln in ein Naturbad umzuwandeln. Der Umbau erfolgte in den Jahren 2006 - 2008 und wurde von einem Büro aus Bayern geplant und umgesetzt. Nach dem Umbau wurde das Naturbad am 12.05.2008 offiziell eröffnet.
Das Bad wurde im ersten Betriebsjahr von der Stadt betrieben. Zum Start der Freibadesaison 2009 wurde die Betriebsführung an die Naturbad Hainholz UG abgegeben, die sich aus Akteuren aus dem Stadtteil zusammensetzte.
Der Betrieb des Bades verlief in der ersten Freibadesaison unter neuer Betriebsführung reibungslos. Im November 2009 kam es dann aber zu einem Brand im Bad, der die dort befindliche Gaststätte zerstörte. Während der Freibadesaison 2010 verschlechterten sich die Wasserwerte zusehends, die Freibadesaison musste deshalb im Juli vorzeitig abgebrochen werden. Zur Feststellung der Ursache beauftragte die Stadt ein Fachbüro mit einem Gutachten zum natürlichen Wasseraufbereitungssystem des Bades.
Das Gutachten kam im Herbst 2010 zu dem Schluss, dass die Wasseraufbereitung in sehr vielen Einzelpunkten enorme hydraulische Schwächen zeigt und dass bei einer entsprechenden Grundbelastung die geforderten Keimeliminationsraten nicht erreicht werden. In der Gesamtauslegung ist die Wasseraufbereitungsanlage aufgrund der Reihenschaltung von Filtern für die anvisierte Nennbesucherzahl völlig unterdimensioniert. Ein Umbau der Wasseraufbereitung zur Behebung der bestehenden Probleme ist mit einfachen baulichen Eingriffen nicht möglich. Aus diesem Grund ist es notwendig eine komplette Sanierung durchzuführen.
Aufgrund der Gesamtsituation des Bades (Brand, Wasserwerte) gab die Naturbad Hainholz UG die Betriebsführung Ende 2010 an die Stadt zurück. Anfang 2011 wurde entschieden, rechtliche Schritte gegen den Planer des Bades einzuleiten.
Sachstand Rechtsstreit
Im Dezember 2011 wurde Klage gegen den Planer des Naturbades bei dem Landgericht Hannover erhoben. Die Klageforderung wurde mit der mangelhaften Erfüllung des Architektenvertrages begründet. Aus Sicht der Landeshauptstadt liegt die mangelhafte Leistung der Filteranlage in der Fehlplanung des Planers begründet. Nach einem ersten Termin zur mündlichen Verhandlung am 07.03.2013 hat das Gericht beschlossen, dass über die zur Klärung des Rechtsstreits erheblichen Fragen durch gerichtlich bestellten Sachverständigen Beweis erhoben werden soll. Das Gutachten des Sachverständigen, welches seit Mai 2016 vorliegt, stützt die Position der Landeshauptstadt ganz überwiegend. Die Gegenseite hat das Gutachten mit Ausführungen eines Sachverständigen in Form eines Privatgutachtens angegriffen, worauf das Gericht dem gerichtlich bestellten Sachverständigen mit der Erstellung eines Ergänzungsgutachtens beauftragt hat. Dieses Ergänzungsgutachten liegt noch nicht vor.
Mittelfreigabe und Baubeginn
Im Jahr 2016 konnte das Bad aufgrund einer Havarie im Pumpenschacht der Wasseraufbereitungsanlage nicht in Betrieb gehen. Der Schaden wurde zwischenzeitlich behoben. In der Saison 2017 wird das Bad noch einmal mit der alten Anlage betrieben. Die Vorbereitungen dazu sind bereits angelaufen.
Das technische Ausfallrisiko wird jedoch mit jedem weiteren Jahr größer. Daher soll die Wasseraufbereitungsanlage sofort nach der Saison 2017 saniert werden. Der Baubeginn ist für Ende August 2017 geplant, damit ein Großteil der notwendigen Arbeiten noch vor der Frostperiode erledigt werden kann. Wie in jedem Jahr soll das Bad Ende Mai 2018 wieder für die Badegäste zur Verfügung stehen. Eine Beschreibung der Sanierungsmaßnahme befindet sich in Anlage 2.