Informationsdrucksache Nr. 0565/2014:
Zuwendungen für berufliche Ausbildungen im Non-Profit-Sektor im Jahr 2013

Inhalt der Drucksache:

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0565/2014
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Zuwendungen für berufliche Ausbildungen im Non-Profit-Sektor im Jahr 2013

Die Landeshauptstadt Hannover leistet mit den Zuwendungen für berufliche Ausbildungen im Non-Profit-Sektor einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Ausbildungsplatzsituation, indem gemeinnützige Träger bei der Durchführung von Ausbildungen in finanziell begrenztem Umfang gefördert werden.

Unter Anwendung der Richtlinie für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor werden zusätzliche Ausbildungsplätze nur akquiriert und besetzt, die ohne die städtische finanzielle Unterstützung am Ausbildungsmarkt nicht zur Verfügung gestanden hätten.
Da die Förderrichtlinie diesbezüglich nicht eindeutig formuliert war, wurde mit Beschlussdrucksache 2446/2013 eine entsprechende Ergänzung aufgenommen.

Der Verlauf der Ausbildungen mit Angaben zu den Ausbildungsberufen, dem Anteil Frauen/Männer und den abgeschlossenen bzw. abgebrochenen Ausbildungen für das Jahr 2013 sind in der Anlage 1 dargestellt.

Mit der Anlage 2 werden alle zum aktuellen Zeitpunkt bestehenden Einzelförderungen im Non-Profit-Sektor dargestellt. Laufende Förderungen sind um die neu begonnenen Ausbildungen im Jahr 2013 ergänzt worden und damit in der Gesamtheit fortgeschrieben.

Darüber hinaus ist die Abgrenzung der Ausbildungsjahre zum Haushaltsjahr für das Jahr 2013 zu erkennen. Die geförderten Ausbildungsverhältnisse sind im Zuwendungscontrolling erfasst.

Im Produkt 11132 – Städtische Beschäftigungsförderung – sind die Ausgabemittel bereitgestellt und werden entsprechend der Bewirtschaftungsermächtigung ausgezahlt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Nach der Richtlinie für die Förderung von beruflicher Ausbildung im Non-Profit-Sektor sollen zusätzliche Ausbildungsplätze akquiriert und Organisationen als Ausbildungsstelle gewonnen werden, die ohne finanzielle Unterstützung keinen Ausbildungsplatz zur Verfügung stellen können.
Die Ausbildungsverhältnisse werden unabhängig vom Geschlecht der Auszubildenden unter Berücksichtigung der Belange behinderter Jugendlicher gefördert.

Kostentabelle

Es sind die in der Anlage 2 genannten finanziellen Auswirkungen entstanden.

50.4 
Hannover / 10.03.2014