Antrag Nr. 0552/2022:
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 2425/2021: Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover

Informationen:

verwandte Drucksachen:

0552/2022 (Originalvorlage)
2425/2021 (Ursprungsvorlage)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Gemeinsamer Antrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und SPD-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion zur Drucks. Nr. 2425/2021: Ausweitung und Verstetigung von Einwohner*innenbeteiligung in der Landeshauptstadt Hannover

Antrag

zu beschließen, die Drucksache wie folgt zu ändern:

[…]

2. Anfang 2022 Bis zur Sommerpause 2022 legt die Verwaltung dem Rat eine Vorhabenliste mit maximal 3 Pilotprojekten vor, zuzüglich einem Projekt auf Bezirksratsebene. Diese Beteiligungsvorhaben werden auf der Grundlage der Leitlinien verantwortlich vom jeweiligen Dezernat umgesetzt und von der stadtverwaltungsinternen Koordinierungsstelle für Einwohner*innenbeteiligung begleitet und beraten. Diese sorgt für die Qualitätssicherung im Sinne der Leitlinie und berichtet vierteljährlich regelmäßig, mindestens halbjährlich gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Dezernat der Verwaltungsführung, den Fachausschüssen und dem Rat. An diesen Beteiligungsvorhaben sollen die Leitlinie und die Handlungsempfehlungen überprüft und ggf. angepasst werden.

3. Die Beteiligungsvorhaben aus der Pilotphase werden von einem Bürger*innenrat Beteiligungsbeirat begleitet. Eine eigens eingerichtete Expert*innengruppe aus der Stadt Hannover berät die Stadtverwaltung in der Umsetzung der Vorhaben. Der Beteiligungsbeirat, der zu gleichen Teilen mit fünf externen Expert*innen und jeweils fünf Vertreter*innen aus Ratspolitik, Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung besetzt wird, berät die Stadtverwaltung projektbezogen in der Umsetzung der Beteiligungsvorhaben. Ob und in welcher Form ein Einwohner*innenrat oder auch ein Beteiligungsbeirat dauerhaft gebildet wird und wie er arbeiten soll, wird fachlich von der Koordinierungsstelle Einwohner*innenbeteiligung und dem Beteiligungsbeirat während der Pilotphase abgestimmt und den Fachausschüssen und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.

4. Während der Pilotphase wird ein Konzept mit Fahrplan entwickelt, um die Erkenntnisse aus den Pilotprojekten festzuhalten und für die weitere Entwicklung der Einwohner*innenbeteiligung zu nutzen. Das Konzept ist den Ratsgremien nach Abschluss der Pilotphase zur Beratung vorzulegen. Es soll eine Informationsplattform beinhalten, die mit digitalen, ausgewählten Vorhabenlisten etc. zu Transparenz und Information beiträgt. Dieses Konzept soll laufend fortgeschrieben werden, um so die Etablierung eines lernenden Systems zu unterstützen. Dabei ist auch vorzulegen, wie die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover zugunsten der in §§ 34 und 85 NKomVG genannten Leitziele der Einwohner*innenbeteiligung angepasst werden kann.

5. Zur finanziellen Planung wird die Verwaltung in der ersten Jahreshälfte 2022 eine Drucksache mit einer Prognose der finanziellen Bedarfe für eine sinnvolle und angemessene Einwohner*innenbeteiligung (Gremienbetreuung, Methoden, flankierende Maßnahmen, Personal der Koordinierungsstelle) bis 2024 vorlegen. Für die Projekte müssen die finanziellen und personellen Ressourcen durch die Dezernate /Fachverwaltungen eingeplant werden.

Begründung


Begründung:

Hannover besitzt eine lange, gute Tradition der Bürger*innenbeteiligung. Die positiven Erfahrungen hieraus sollen nun einfließen in eine Institutionalisierung der Einwohner*innenbeteiligung. Insofern wird die Drucksache ausdrücklich begrüßt.

Zu den Änderungen zu

2. In der Begründung der Ursprungsdrucksache wird bereits angeregt, ein weiteres Pilotprojekt in einem Stadtbezirk durchzuführen, um die Einwohner*innenbeteiligung auch auf Bezirksratsebene zu erproben.

3. Um die Expertise sowohl von Fachleuten als von Ratspolitik, Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung in Fragen der Einwohner*innenbeteiligung zu nutzen, soll der Beteiligungsbeirat zu gleichen Teilen aus diesen Gruppen zusammengesetzt werden. Dieser Beteiligungsbeirat soll gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Einwohner*innenbeteiligung während der Pilotphase abstimmen, ob und in welcher Weise die Einrichtung eines Einwohner*innenrates oder eines Beteiligungsbeirats erfolgen und wie er arbeiten soll.

4. Zur kontinuierlichen Begleitung der Verstärkung der Einwohner*innenbeteiligung soll ein Konzept inkl. Fahrplan und Modell einer Vorhabenliste erstellt und dynamisch fortgeschrieben werden. Eine Vorhabenliste sollte für die Stadtgesellschaft wichtige Vorhaben der Stadt verständlich auflisten, für die oder bei denen eine Beteiligung der Stadtgesellschaft sinnvoll und notwendig ist, so dass sich die Bevölkerung in den Prozess einbringen kann. Zu klären ist auch, wie die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover angepasst werden müsste, um Einwohner*innenbeteiligung und auch die Bezirksräte zu stärken (vgl. §§ 34 und 85 NKomVG).

5. Damit Einwohner*innenbeteiligung mittelfristig bedarfsgerecht implementiert werden kann, muss sie mit finanziellen Mitteln hinterlegt werden.