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Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen, Ratsherren, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschuss- mitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landeshauptstadt Hannover
Antrag,
die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädi- gung der Ratsfrauen, Ratsherren, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landes- hauptstadt Hannover i.d.F. vom 06. Mai 2004 zu beschließen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von den Änderungen sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.
Kostentabelle
Es wird mit Mehrausgaben gerechnet, die von den zu gewährenden Entschädigungszahlungen abhängig sein werden.
Begründung des Antrages zu § 1 Abs. 1 Satz 3
Die Geschäftsordnungskommission hat sich in ihrer Sitzung am 10.03.2005 aufgrund einer entsprechenden Verwaltungsvorlage dafür ausgesprochen, den Pauschal- stundensatz von 26 € auf 28 € anzuheben, da die jährliche Prüfung im März d.J. ergeben hat, dass der aus dem durchschnittlich gezahlten Verdienstausfallersatz ermittelte Betrag des Pauschalstundensatzes jetzt höher liegt. Dieser Durchschnitts- satz ist gem. § 39 Abs. 5 NGO der Höhe nach in der Entschädigungssatzung festzulegen.
10.10 / 32.5
Hannover / 14.03.2005