Drucksache Nr. 0543/2005:
Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen, Ratsherren, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschuss- mitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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0543/2005
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Änderung der Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen, Ratsherren, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschuss- mitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landeshauptstadt Hannover

Antrag,

die in der Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädi- gung der Ratsfrauen, Ratsherren, Stadtbezirksratsmitglieder, der nicht dem Rat angehörenden Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen der Landes- hauptstadt Hannover i.d.F. vom 06. Mai 2004 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Von den Änderungen sind Frauen und Männer gleichermaßen betroffen.

Kostentabelle

Es wird mit Mehrausgaben gerechnet, die von den zu gewährenden Entschädigungszahlungen abhängig sein werden.

Begründung des Antrages zu § 1 Abs. 1 Satz 3

Die Geschäftsordnungskommission hat sich in ihrer Sitzung am 10.03.2005 aufgrund einer entsprechenden Verwaltungsvorlage dafür ausgesprochen, den Pauschal- stundensatz von 26 € auf 28 € anzuheben, da die jährliche Prüfung im März d.J. ergeben hat, dass der aus dem durchschnittlich gezahlten Verdienstausfallersatz ermittelte Betrag des Pauschalstundensatzes jetzt höher liegt. Dieser Durchschnitts- satz ist gem. § 39 Abs. 5 NGO der Höhe nach in der Entschädigungssatzung festzulegen.
10.10  / 32.5
Hannover / 14.03.2005