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Ernennung von Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr
Antrag,
zu beschließen, unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin/Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren
Jennifer Taylor, Freiwillige Feuerwehr Limmer
zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin,
Kai Hänsel, Freiwillige Feuerwehr Bornum,
zum Ortsbrandmeister,
zu ernennen, sofern die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Begründung
Nach § 13 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes und § 5 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Landeshauptstadt Hannover sind die Ortsbrandmeisterinnen und die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.
Der Vorschlag zur Ernennung der Ortsbrandmeisterin/des Ortsbrandmeisters und der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters wird von der Mehrheit der in einer hierzu einberufenen Versammlung anwesenden aktiven Mitglieder der jeweiligen Ortsfeuerwehr abgegeben. Über die Ernennung beschließt der Rat nach Anhörung der Leiterin/des Leiters der Berufsfeuerwehr. Dieser hat bereits zugestimmt.
Wir bitten, wie beantragt zu beschließen.
18.21
Hannover / 27.02.2017
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
18.21
Hannover / 27.02.2017