Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Betrieb des Naturbades Hainholz
Antrag,
zu beschließen, die Betriebsführung für das Naturbad Hainholz zum 01.05.2009 an die Stadtteilgenossenschaft Hainholz eG in Gründung zu den in der Begründung genannten Bedingungen zu übertragen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Von der Entscheidung sind Frauen und Männer als Nutzer/innen des Bades in gleicher Weise betroffen. Gender-Aspekte spielen deshalb bei der Entscheidung keine Rolle.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei HMK (Deckungsring)/ Wipl-Position |
---|
Einnahmen | Einnahmen |
---|
Finanzierungsanteile von Dritten | | | Betriebseinnahmen | | |
sonstige Einnahmen | | | Finanzeinnahmen von Dritten | 10.000,00 € | 5724.000-140000/152001 |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 10.000,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | | | Personalausgaben | | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | | | Sachausgaben | 30.000,00 € | 5724.000-672500/152001 |
Einrichtungsaufwand | | | Zuwendungen | | |
Investitionszuschuss an Dritte | | | Kalkulatorische Kosten | | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 30.000,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -20.000,00 € | |
Begründung des Antrages
Mit der Drucksache 2060/2006, die in der Anlage beigefügt ist, hatte die Verwaltung vorgeschlagen, den Betrieb des Naturbades Hainholz nach Abschluss eines Interessenbekundungsverfahrens an den Verein Zündholz e.V. zu übertragen. Nach Beratung dieser Drucksache in den zuständigen Ratsgremien bis zum Verwaltungsausschuss wurde die Drucksache vor der Beratung in der Ratsversammlung von der Verwaltung zurückgezogen, da es noch Klärungsbedarf mit dem zukünftigen Betreiber nach Wahl eines neuen Vereinsvorstands gab. In der Folge wurden die Gespräche mit dem Verein fortgesetzt. Zwischenergebnis dieser Gespräche war, dass der Verein erklärt hat, das Naturbad erst nach der Freibadesaison 2008 übernehmen zu wollen (s.a. Informationsdrucksache 0832/2008). Das Naturbad wurde deshalb in der Freibadesaison 2008 unter städtischer Regie betrieben. Im Herbst 2008 hat die Verwaltung die Verhandlungen mit dem Verein Zündholz e.V. wieder aufgenommen. Parallel dazu wurden auch Gespräche mit den Freien Schwimmern Hannover e.V. über eine Einbindung in die Betriebsführung geführt. Die Verhandlungen wurden nunmehr abgeschlossen. Grds. gelten die in der Beschlussdrucksache 2060/2006 aufgeführten Rahmenbedingungen für die Übertragung der Betriebsführung des Naturbades. Im Laufe der Verhandlungen wurden allerdings folgende Änderungen vereinbart:
1. Anstelle des Vereins Zündholz e.V. wird die Stadtteilgenossenschaft Hainholz eG in Gründung, die vom Verein Zündholz e.V. inzwischen gegründet worden ist, die Betriebsführung übernehmen.
2. Mit der Stadtteilgenossenschaft wurde vereinbart, dass sie eine Pacht in Höhe von 10.000 € inkl. Mwst. jährlich für das Naturbad zahlt. Mittelfristig strebt die Stadtteilgenossenschaft an, für das Bad ein Erbbaurecht zu erhalten.
3. Zur Abdeckung der Betriebskosten für das Naturbad erhält die Stadtteilgenossenschaft einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 30.000 € jährlich.
4. Entgegen den Anforderungen im Interessenbekundungsverfahren ist die Stadtteilgenossenschaft nicht mehr verpflichtet, die Freien Schwimmer als Untermieter im Naturbad Hainholz aufzunehmen. Nichtsdestotrotz steht es der Stadtteilgenossenschaft frei, entsprechende Vereinbarungen mit den Freien Schwimmern zu treffen. Sie wird den Freien Schwimmern auf jeden Fall die Nutzung der im Vereinshaus befindlichen Sauna gestatten. Die Freien Schwimmer haben dieser Absprache zugestimmt.
Um eine Übergabe des Bades an die Stadtteilgenossenschaft zum 01.05.2009 zu ermöglichen, erhalten die Kommission Sanierung Soziale Stadt Hainholz, der Stadtbezirksrat Nord und der Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen diese Drucksache nur nachrichtlich. Da diese Gremien den Vorschlägen der Verwaltung im Rahmen des Beratungsverfahrens zur Beschlussdrucksache 2060/2006 schon zugestimmt haben und die Änderungsvorschläge in der Tendenz dem ursprünglichen Verwaltungsvorschlag entsprechen, hält die Verwaltung dieses Verfahren für zulässig.